Netzneutralitätsauflagen in den USA wackeln

Nach einer Anhörung zu einer Klage des Netzanbieters Verizon rechnen Beobachter damit, dass die Anti-Diskriminierungsregeln der US-Regulierungsbehörde FCC fallen könnten.

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Von
  • Monika Ermert

Ein US-Bundesgericht in Washington hat am Montag die Netzneutralitäts-Auflagen der US-Regulierungsbehörde Federal Communication Commission (FCC) hinterfragt. Provider Verizon will mit seiner Klage gegen die "FCC Open Internet Order" die Auflagen zum diskriminierungsfreien Transport von Internetpaketen kippen, gleichzeitig aber auch in Frage stellen, ob die FCC als Aufsichtsbehörde fürs Internet zuständig ist. Nach der mündlichen Gerichtsverhandlung rechnen Beobachter damit, dass die Anti-Diskriminierungsregeln fallen könnten, die Zuständigkeit der FCC übers Internet aber vorerst unangetastet bleiben dürfte.

Verizon hatte unmittelbar nach der Verabschiedung der Netzneutralitätsregelung in den USA 2010 geklagt. Der Anbieter, der nach eigenen Angaben von den Konkurrenten AT&T, T-Mobile USA, Sprint sowie zahlreichen Kabelnetzanbietern unterstützt sieht, sieht unter anderem den ersten Verfassungszusatz durch die FCC-Regelung verletzt. Er sei als Internetprovider darin behindert, Inhalte und Dienste auszuwählen, die er anbieten wolle – das sei ein Eingriff in die eigenen Meinungsfreiheit.

Zwei der drei Richter schienen laut US-Medienberichten die "Open Internet Order" als Auflagen für Universaldienste zu betrachten. Die FCC hat sich jedoch entschieden, Internetzugangsdienste nicht als solche zu klassifizieren. Das Urteil wird für die kommenden Monate erwartet. Beide Parteien könnten daraufhin noch den Obersten Gerichtshof anrufen. Experten fürchten seit einem ersten Urteil zugunsten von Comcasts Filesharing-Bremse 2010 um das Prinzip der Netzneutralität. Die Entscheidung fällte das gleiche Gericht, das jetzt Verizons Klage verhandelt.

Siehe dazu in der aktuellen c't 20/2013:

(anw)