Corel-Tochter verklagt Google und Samsung wegen Software-Patenten

Vor zwei US-Bundesgerichten hat Micrografx, eine Tochter des kanadischen Softwareherstellers Corel, wegen angeblicher Verletzung dreier Patente geklagt. Sie schützen Verfahren der Vektorgrafik, die unter anderem Google Maps nutzen soll.

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Von
  • Christian Kirsch

Einmal David gegen zweimal Goliath: Die kleine, in Texas ansässige Corel-Tochter Micrografx klagt gleichzeitig gegen Google und dessen Tochter Motorola sowie den südkoreanischen Smartphone-Hersteller Samsung. Sie sollen gegen drei US-Patente verstoßen haben, die Micrografx zwischen 1999 und 2003 zugesprochen wurden. Die Erfindungen betreffen Vektorgrafik-Techniken, und zwar zum Übertragen von Vektordaten übers Netz und zum anschließenden Identifizieren einzelner, nicht notwendig rechteckiger Objekte (6,057,854 und 6,552,732) sowie zum Erzeugen, Speichern und Verarbeiten beliebiger grafischer Objekte (5,959,633)

Unklar ist, warum es ausgerechnet die beiden Großkonzerne trifft. Die Klageschriften nennen zwar den Web-Browser Chrome und Google Maps als die Patente verletzende Programme, aber andere Browser und Kartenprogramme bedienen sich im Wesentlichen derselben Verfahren.

Erstaunlich ist, dass es für solche "Erfindungen" Ende der 1990-er Jahre ein Patent gab: Schon der 1977 verabschiedete ISO-Standard GKS (Graphical Kernel System) beschrieb beliebig geformte, plattformneutrale Vektor-Objekte, die man identifizieren konnte. Wenige Jahre später veröffentlichte die ISO Computer Graphics Metafile (CGM) als standardisiertes Dateiformat für Vektorgrafik. Auch darin gibt es frei definierbare Vektor-Objekte, und das heutige Fraunhofer-Institut FOKUS forschte in den 1980-er Jahren an deren Übertragung übers Netz. Das heute als Standard-Vektorformat im Web eingesetzte SVG (Scalable Vector Graphics) kennt gleichfalls solche Objekte und erlaubt ihre interaktive Identifizierung.

Die drei Patente beschreiben keine konkreten Schritte, wie die jeweiligen beschriebenen Funktionen ausgeführt werden. Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass die Beklagten nach dem jetzigen US-Patentrecht AIA (America Invents Act) ihre Aufhebung erreichen können, weil sie nicht hinreichend konkret sind. Das ist etwa SAP kürzlich in einer Auseinandersetzung mit der US-Firma Versata gelungen. (ck)