Bundesrat fordert Nachbesserungen bei der Datenschutzreform

Die Länder haben eine umfangreiche Stellungnahme verabschiedet, wonach illegaler Datenhandel mit allen verfügbaren Mitteln unterbunden werden soll. Auch ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz halten sie für dringend nötig.

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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am heutigen Freitag eine umfangreiche Stellungnahme verabschiedet, wonach illegaler Datenhandel mit allen verfügbaren Mitteln unterbunden werden soll. "Kontrolldefizite hinsichtlich der Einhaltung der Datenschutzregelungen und gesetzliche Schutzlücken müssen ausgeräumt werden", betont die Länderkammer. Sie macht sich daher für Nachbesserungen am umkämpften Vorstoß der Bundesregierung zur Reform des Datenschutzrechts stark. Insbesondere spricht sich der Bundesrat im Einklang mit einer Empfehlung des Innen- und Finanzausschusses für eine Unternehmen gerechter werdende Einführung eines bundesweiten Datenschutzaudits aus.

Den im Rahmen der Vergabe eines Gütesiegels zu erwartenden Bürokratieaufwand schätzen die Länder als enorm ein. Angesichts der bislang unklaren Zuständigkeiten der verschiedenen Kontrollinstanzen sei mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechnen. Als unzureichend kritisieren die Länder auch, dass Firmen das geplante Datenschutzsiegel bereits verwenden dürfen sollen, bevor es überprüft wurde. Stelle sich später heraus, dass das Siegel den Sicherheitskriterien nicht entspricht, werde das Vertrauen in das Verfahren beeinträchtigt.

Weiter loben die Länder die geplante Einführung eines "Kopplungsverbots", demzufolge Firmen den Abschluss eines Vertrags nicht mehr von einer Einwilligung der Betroffenen in die Nutzung ihrer personenbezogenen Daten abhängig machen dürften. Die vorgesehene Einschränkung auf Unternehmen "mit marktbeherrschender Stellung" greift ihrer Ansicht nach aber zu kurz und sollte entfallen.

Zur Verbesserung des Datenschutzes fordert der Bundesrat ferner deutlich weitergehende Maßnahmen als bislang im Gesetzentwurf vorgesehen. So drängt er vor allem auf eine Stärkung der Informationspflichten bei Datenpannen. Zu überlegen sei auch, wie man die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in Auftragsverhältnissen sichern könnte. Gerade der rechtswidrige Umgang mit personenbezogenen Daten durch Call-Center habe den Handlungsbedarf hier noch einmal deutlich gemacht. Darüber hinaus machen die Länder zahlreiche Vorschläge zur Erweiterung der Bußgeldtatbestände bei Verstößen gegen den Datenschutz. Schließlich sprechen sie sich dafür aus, dass Verbraucherzentralen und andere Organisationen bei Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz auf Unterlassung klagen können.

Generell bittet der Bundesrat die Bundesregierung, einen Entwurf für ein grundsätzlich überarbeitetes Datenschutzrecht vorzulegen. Dadurch sollten die allgemeinen Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit den derzeit sehr weit gefächerten bereichsspezifischen Vorschriften zusammengeführt und systematisiert werden. Ferner sei das Gesetz angesichts neuer Formen und Techniken der Verarbeitung personenbezogener Daten "risikoadäquat" fortzuentwickeln. In einer zugleich gefassten Entschließung auf Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland spricht sich der Bundesrat zudem dafür aus, den Arbeitnehmerdatenschutz endlich gesondert gesetzlich zu regeln. Gerade im Hinblick auf die jüngsten Vorfälle bei der Deutschen Bahn sei dies dringend nötig.

Nicht folgen wollten die Länderchefs den Bedenken im Wirtschaftsausschuss gegen eine Verankerung des Opt-in-Prinzips zur Datenverarbeitung. Sie plädierten vielmehr für die Streichung des sogenannten Listenprivilegs. Dieses erlaubt derzeit noch die Verwendung personenbezogener Daten wie Adressangaben zu Zwecken der Werbung, Markt- und Meinungsforschung in gewissem Umfang ohne Einwilligung der Betroffenen. Skeptisch äußerten sich die Länder allein zu den vorgesehen Einschränkungen bei der Verwendung personenbezogener Daten durch Umfrageinstitute. Die "wichtige gesellschaftliche Funktion" dieser Einrichtung müsse beachtet werden. Bei der Einwilligungserklärung wollen die Länder die Einhaltung der Schriftform gesetzlich vorgeschrieben wissen. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) bezeichnete die Haltung der Länder in diesem Punkt als "unverständlich". Angesichts der ohnehin schwierigen wirtschaftlichen Situation träfen die Einschränkungen bei der Gewinnung neuer Abonnenten die Verlage hart.

Beim Gesetzesentwurf der Bundesregierung für die Durchführung eines registergestützten Zensus im Jahr 2011 empfehlen der federführende Innenausschuss und der Finanzausschuss, zur Umsetzung des Projekts "bewährte IT-Verfahren" einzusetzen. Das jetzt vorgeschlagene System, das alle Teilprojekte überspannen sowie einen stets zu aktualisierenden "Referenzdatenbestand" einführen würde und damit außerordentlich komplex sowie durch vielfältige Abhängigkeiten gezeichnet wäre, könnte nach Ansicht des Bundesrats angesichts der enormen Datenmengen Risiken verstärken. Zudem soll die Bundesregierung eine aktuelle Kostenschätzung vorlegen und den Katalog des abgefragten Merkmale erweitern. (Stefan Krempl) / (pmz)