Informationsfreiheit als Chance und Treibstoff für die Demokratie

Ex-Bundesminister Klaus Töpfer hat auf der Internationalen Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten die betont, durch das Recht auf Akteneinsicht könne das Wissen der Bürger in Entscheidungen einbezogen werden.

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Der frühere Bundesumweltminister Klaus Töpfer hat auf der 8. Internationalen Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten betont, durch das Recht auf Akteneinsicht könne das Wissen der Bevölkerung in Entscheidungen von Politik und Verwaltung einbezogen werden. Es sei eine "großartige Chance für Bürger in einem demokratischen Staat", erklärte der Direktor des Institute for Advanced Sustainability Studies am Mittwoch in Berlin. So würden politische Prozesse verbessert. Auf dem zweitägigen Kongress, der live im Internet übertragen wird, diskutieren Informationsfreiheitsbeauftragte aus aller Welt mit Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Verwaltung und Nichtregierungsorganisationen.

Töpfer brachte ein Beispiel aus dem Bereich der Reform des Energiesystems: Wenn Anwohner in den Sachstand der Verwaltung einblickten, wandle sich ihre ursprüngliche Ablehnung gegen neue Stromtrassen oder Umspannwerke. Sie seien dann bereit, solche Vorhaben zu korrigieren, um sie voranzubringen. Über einen Informationsanspruch erführen die Bürger auch, "was nicht in den Akten steht". Dies zeige, wo das Wissen Behörden noch einer "dynamischen" Ergänzung bedürfe.

Schon heute sollten Nationalstaaten – genauso wie supranationale Einrichtungen und Konzerne – ihre Informationen nicht erst auf Antrag, sondern von sich aus im Internet veröffentlichen und so zur Korruptionsbekämpfung beitragen, unterstrich der Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit, Peter Schaar. Das Netz ermögliche den "gläsernen Staat". Auch Geheimdienste müssten transparent sein. Die Öffentlichkeit dürfe Details über deren Wirken nicht nur durch Whistleblower erfahren.

Schaar bedauerte, dass Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen bislang noch keine Informationsfreiheitsgesetze haben. Er wünschte sich, dass das Recht der Menschen auf Informationszugang und die Pflicht der Behörden zu aktiver Transparenz in einem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verankert wird. Sie seien "Treibstoff für die Demokratie".

Auch Bundespräsident Joachim Gauck verwies in einem Grußwort auf die derzeit "intensiv geführten Debatten, in denen es um die Überwachung der Kommunikation durch die Geheimdienste geht". Er habe in der DDR das dort vorherrschende Verwaltungsgeheimnis am eigenen Leibe "als Instrument der Unterdrückung" erlebt. Der Staat müsse einen allgemeinen Anspruch auf amtliche Informationen schaffen, wie er mit dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes bestehe. Er sei ein "entscheidender Teil demokratischer Kontrolle", der auch Partizipationsmöglichkeiten eröffne.

"Parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes", ergänzte der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier. Ohne Transparenz sei dieses nicht möglich. Neue Regeln sollten dafür sorgen, den Wählern anderweitig nicht zugängliche Informationen zu verschaffen. So sei das eigentliche Akteneinsichtsrecht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren grundrechtlich abgesichert.

Papier verwies darauf, dass Deutschland die Konvention des Europarates von 2008 zum freien Zugang zu Informationen auf allen staatlichen Ebenen "weder unterzeichnet noch ratifiziert" habe. Dies liege offenbar am Widerstand von Bundesländern ohne Informationsfreiheitsgesetze wie Bayern. Andererseits hätten bedeutende bayerische Kommunen wie München eigene Ansprüche "kraft Selbstverwaltungsgarantie" geschaffen. Der damit produzierte Flickenteppich sei eine unvermeidliche Folge der bundesstaatlichen Ordnung. Die Verwaltung sei jedoch "keine Informationsverteilungsstelle, die von Dritten beliebig angegangen werden kann". Er sei aber überzeugt, dass Konflikte mit dem Datenschutz durch differenziertes Abwägen gelöst werden könnten. (anw)