Halber Etappensieg für Insolvenzverwalter von BenQ Mobile
Die Konzernmutter BenQ Corporation wusste nach Ansicht des Landgerichts München I bereits vor der Insolvenzanmeldung von der Zahlungsunfähigkeit der ehemaligen Siemens-Mobilfunksparte.
- Peter Mühlbauer
Das Landgericht München I stellte heute im Rahmen einer Verhandlung über die Arrestierung von Vermögenswerten fest, dass die BenQ Corporation bereits vorab von der Zahlungsunfähigkeit der von Siemens übernommenen Handysparte BenQ Mobile wusste und dass deshalb Vermögenswerte vorläufig gepfändet bleiben (Az. 26 O 14192/07).
Eine solche "Arrestierung" ist möglich, wenn die Vollstreckung von Ansprüchen bei einer Verbringung ins Ausland erheblich erschwert würde. Die am 1. September 2007 zu "Qisda" umfirmierte BenQ Corporation hat ihren Sitz in Taiwan. Aufgrund der chinesischen Variante der Hallstein-Doktrin unterhält die Bundesrepublik keine offiziellen diplomatischen Beziehungen zu Taiwan, weshalb auch keine diplomatischen Zustellungen möglich sind. Aus diesem Grund sah das Gericht das Vorliegen einer für die Arrestierung erforderlichen Erschwernis als gegeben an. Hinzu kamen seit März laufende massive Umstrukturierungsmaßnahmen, die sich auch in einem Namenswechsel des Konzerns niederschlugen.
Bei den fraglichen Vermögenswerten handelt es sich zu einem großen Teil um Patente. Ihr Wert ist umstritten. Durch die Arrestierung wird auch eine Übertragung dieser Patente an Dritte verhindert. Um die Prozesskosten niedrig zu halten, klagte der Insolvenzverwalter nur mit zwei verhältnismäßig kleinen Ansprüchen – für einen davon hielt das Gericht die vorläufige Pfändung heute aufrecht, für den anderen wies es den Antrag zurück.
Der Skandalkonzern Siemens hatte seine defizitäre Mobilfunksparte im Herbst 2005 an die BenQ Corporation "verkauft" – zu einem "negativen Kaufpreis" in dreistelliger Millionenhöhe, zuzüglich wichtiger Patente und einer Beteiligung an Symbian. Im Jahr darauf meldete die neue Gesellschaft BenQ Mobile Insolvenz an. Im Januar 2007 wurde die Produktion eingestellt, im Juni wurden Maschinen und Büroausstattung versteigert.
Insolvenzverwalter Martin Prager signalisierte auf einer Gläubigerversammlung im März, dass der Mutterkonzern bis zu 500 Millionen Euro von seiner deutschen Tochter abgezogen haben könnte und strengte vor dem Münchner Landgericht mehrere Anfechtungsklagen gegen die BenQ Corporation an. Für diese Klagen konnte er in Deutschland und den Niederlanden jeweils einen Arrest erwirken. Auch gegen die Aufspaltung der BenQ Corporation in getrennte Gesellschaften für die Auftragsfertigung und das Markengeschäft legte Prager Widerspruch ein, um im Bedarfsfall Zugriff auf die Vermögenswerte beider Gesellschaften zu haben.
Die Ansprüche speisen sich aus Geldflüssen der BenQ Mobile an den Mutterkonzern in den Monaten vor der Insolvenz. Laut Pragers Sprecherin ist der Insolvenzverwalter dazu verpflichtet, Zahlungen anzufechten, "die die Beklagte in Kenntnis der Zahlungsschwierigkeiten der Tochter wenige Monate vor Insolvenzanmeldung erhalten hat, auch wenn es sich um die Bezahlung tatsächlich gelieferter Waren handelt". Genau darauf beruft sich der Mutterkonzern, demzufolge es sich um "normale Zahlungen" für verkaufte Güter handelte. (pem)