Bundesnetzagentur geht gegen kostenpflichtige Warteschleifen vor

Die Aufsichtsbehörde verhängte am Freitag erstmals ein Rechnungslegungs- und Inkassoverbot gegen einen Telefonerotikdienst und die Service-Rufnummer eines Textilunternehmens.

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  • dpa

Die Bundesnetzagentur setzt das seit Juni geltende Verbot kostenpflichtiger Warteschleifen bei 0180er- und 0900er-Rufnummern jetzt durch. Die Aufsichtsbehörde verhängte am Freitag erstmals ein Rechnungslegungs- und Inkassoverbot gegen einen Telefonerotikdienst und die Service-Rufnummer eines Textilunternehmens. Bei beiden Rufnummern sei gegen die gesetzlichen Vorgaben zu kostenfreien Warteschleifen verstoßen worden, betonte die Behörde am Freitag.

Seit dem 1. Juni dürfen Warteschleifen bei Sonderrufnummern nur noch genutzt werden, wenn sie für den Arufer kostenfrei sind oder für den gesamten Anruf ein Festpreis gilt. Der Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann erklärte: "Der Gesetzgeber hat die Warteschleifenregelung eingeführt, um den Verbraucher vor unberechtigten Kosten bei telefonisch nachgefragten Dienstleistungen zu schützen." Mit den Sanktionen verhindere die Behörde die Abrechnung unrechtmäßig verlangter Telefonkosten.

Von den Sanktionen betroffen sind die Service-Dienste-Rufnummer (0)180 5 003785 eines Textilunternehmens sowie die Kurzwahlnummer 22288 eines Telefonerotikdienstes, teilte die Bundesnetzagentur mit. Bei beiden Rufnummern dürfen den Verbrauchern rückwirkend zum 1. Juni 2013 keine Gespräche in Rechnung gestellt werden. Falls Verbraucher bereits derartige Rechnungen erhalten haben, dürfen die Forderungen nicht mehr eingezogen oder gerichtlich beigetrieben werden. Falls der Kunde die Rechnung schon bezahlt hat, kann er mit Hilfe der Verbraucherzentralen oder eines Rechtsanwaltes versuchen, das Geld zurückzufordern.

Insgesamt sind bei der Bundesnetzagentur seit Anfang Juni 148 Beschwerden zu Warteschleifen eingegangen. Aufgrund dessen leitete die Behörde 93 Ermittlungsverfahren ein. (anw)