Urheberrechtsreform für verwaiste Werke passiert den Bundesrat

Die Länderkammer hat den Entwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes abgesegnet, mit dem öffentliche Einrichtungen geschützte Werke einfacher digitalisieren können. Sie fordert aber Nachbesserungen etwa bei "Open Access".

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Der Bundesrat hat am Freitag den Entwurf zu einer weiteren Änderung des Urheberrechtsgesetzes abgesegnet, mit dem öffentliche Einrichtungen geschützte Werke einfacher digitalisieren und ins Internet stellen können sollen. Die vom Bundestag bereits Ende Juni beschlossene Initiative erlaubt eine nichtkommerzielle Nutzung von Büchern, Musikstücken und Filmen, die vergriffen sind oder deren Rechteinhaber nach einer "sorgfältigen Suche" nicht mehr zu ermitteln sind. Erfasst werden auch entsprechende "verwaiste Werke" wie Manuskripte, die der Öffentlichkeit etwa über Bibliotheken schon zugänglich, aber noch nicht offiziell erschienen sind oder gesendet wurden.

Mit dem Vorstoß macht der Gesetzgeber ferner einen Schritt in Richtung Open Access mit einem neuen Zweitveröffentlichungsrecht für Wissenschaftspublikationen. Urheber dürfen demnach ihre Artikel künftig zwölf Monate nach Erstveröffentlichung mit Verweis auf die ursprüngliche Publikation im Netz zugänglich machen. Die Beiträge müssen "im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln finanzierten Forschungstätigkeit entstanden und in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung erschienen" sein.

Der Länderkammer geht diese Bestimmung, die vorab auch Forschungsvereinigungen wie das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" als unzureichend kritisiert hatten, aber nicht weit genug. In einer Entschließung legt der Bundesrat die Klausel zwar so aus, dass sie sich auf das gesamte an den Hochschulen beschäftigte wissenschaftliche Personal erstrecken müsse, um verfassungskonform zu sein. Ihm erscheint aber eine sechsmonatige "Embargofrist" sowie eine Anwendbarkeit auch auf nur einmal jährlich herauskommende Fachpublikationen mehrerer Autoren zweckmäßiger.

Weiter erwarten die Länder von der neuen Bundesregierung, dass sie in Abstimmung mit ihnen umgehend nach der Wahl "nachhaltige" Regeln für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in den Intranets von Schulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen erarbeitet. Die bisherige, immer wieder zeitlich befristete einschlägige Klausel müsse dabei durch eine "möglichst allgemein gefasste Schrankenbestimmung" ersetzt werden. (jk)