Bundesrat sorgt sich um Datenschutz beim Notrufsystem eCall

Die Länderkammer fordert klarere Vorgaben im Brüsseler Vorstoß zur Einführung des Auto-Notrufs, welche personenbezogenen Informationen übermittelt werden dürfen. Die Einführungsfrist bis 2015 ist ihr zu kurz.

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Der Bundesrat hat sich für Nachbesserungen an der Initiative Brüssels zur Einführung des Auto-Notrufsystems eCall ausgesprochen. So sei etwa klarer zu regeln, welche personenbezogenen Informationen beim Auslösen eines Alarms übermittelt werden dürfen. Dabei müssten deutliche Grenzen des zulässigerweise übermittelten Datensatzes festgelegt werden, heißt es in einer am Freitag verabschiedeten Stellungnahme der Länderkammer. Ferner sei in der entsprechenden Verordnung festzuschreiben, welche "erweiterten" Informationen an welche privaten Dienstanbieter übersandt werden dürften und welche Stelle für die Datenverarbeitung zuständig sei.

Der Innenausschuss des Bundesrats hatte zuvor aus datenschutzrechtlichen Gründen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in dem Vorstoß insgesamt nicht gewahrt gesehen. Eine Einführung von eCall auf freiwilliger Basis erscheine gegenüber der auch vom EU-Parlament befürworteten Verpflichtung aller Fahrzeughalter "vorzugswürdiger". Diese Kritik der Innenpolitiker fand im Plenum aber keine Mehrheit.

Die Länder monieren indes, dass bereits viele Autos mit einem vom Hersteller angebotenen privaten Notrufsystem ausgerüstet seien. Diese Anlagen hätten ihre Wirksamkeit in der Praxis erwiesen, schlössen etwa Übersetzungshilfen im Ausland ein und entlasteten staatliche Dienste. Derlei Angebote der Hersteller seien auch künftig als Alternative zu erhalten. Daher müsse wenigstens die Technologieneutralität gewahrt werden, sofern solche private Systeme zumindest das gleiche Schutzniveau erreichten.

In einem weiteren Beschluss (PDF-Datei) beklagt der Bundesrat, dass die Einführungsfrist für eCall bis Oktober 2015 zu kurz sei. Einschlägige Normen müssten von den Ländern erst teuer erstanden werden, ein entsprechendes Schlüsselwerk liege in deutscher Fassung noch gar nicht vor, heißt es zur Begründung. Erst nach Kenntnis aller maßgeblichen technischen Rahmenbedingungen seien aber die Grundlagen für notwendige Ausschreibungen zum Beschaffen der Leitstellentechnik gegeben. Ein breiter Markt für entsprechende Lösungen entstehe erst langsam. Der Stichtag sei daher um ein Jahr zu verschieben.

Der Bundesrat erwartet von der Bundesregierung den Einsatz für eine klärende Bestimmung auf EU-Ebene, wer die Mehrkosten für die Bearbeitung der zusätzlich zu erwartenden Notrufe in den Leitstellen und damit verknüpften (Fehl-)Einsätze der Feuerwehren und Rettungsdienste übernehmen soll. Diese dürften weder Ländern noch Kommunen aufgebürdet werden. Ferner müsse es bei der Rechtslage bleiben, dass offizielle Notrufe direkt zu den Leitstellen durchzuleiten seien und nicht "vorgefiltert" werden dürften. (axk)