Buchpreisbindung: Rabattgutscheine von Thalia.at sind legal
Mit Gutscheinen konnte bei Onlinebestellungen unter thalia.at der Preis auch deutschsprachiger BĂĽcher um bis zu 25 Prozent gesenkt werden, sofern die Lieferung nicht in eine Thalia-Filiale erfolgte.
Die Thalia-Gruppe hat sich mit Gutscheinen legal der österreichischen Buchpreisbindung entzogen. Dies hat der Oberster Gerichtshof (OGH) des Landes in letzter Instanz rechtskräftig entschieden (4 OB 57/13f). Die Buchhandelskette Thalia hatte 2010 und 2011 online sowie in ihren österreichischen Filialen Gutscheine verbreitet. Damit konnte bei Onlinebestellungen unter thalia.at der Preis auch deutschsprachiger Bücher um bis zu 25 Prozent gesenkt werden, sofern die Lieferung nicht in eine Thalia-Filiale erfolgte. Das österreichische Buchpreisbindungsgesetz erlaubt maximal fünf Prozent Rabatt. Aufgrund des EU-rechtlich geschützten freien Warenverkehrs im Binnenhandel ist aber der grenzüberschreitende Online-Handel von der Buchpreisbindung ausgenommen.
Thalia steht im Eigentum der Thalia Holding. Der unter thalia.at abrufbare Webshop wird aber nicht von Thalia selbst, sondern vom Schwesterunternehmen buch.de betrieben, welchselbiges zu knapp 80 Prozent der Thalia Holding gehört. Buch.de zahlte Thalia Provisionen, wenn Thalia-Rabattgutscheine auf Thalia.at eingelöst werden. Und Thalia stellte in den eigenen Filiale auch kostenlosen WLAN-Interzugang bereit, worauf auf den in den Läden aufgelegten Gutscheinen auch hingewiesen wurde.
Im Ergebnis konnten Verbraucher im Webshop thalia.at Bücher mit versandkostenfreier Lieferung bestellen und dabei bis zu 25 Prozent gegenüber dem Einkauf in einem Ladengeschäft sparen. Der Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft der Wirtschaftskammer Österreich sah darin eine rechtswidrige Umgehung der Buchpreisbindung, setzte sich vor Gericht aber nicht durch.
Der Vertragsabschluss des Verbrauchers erfolgt nämlich online mit einem Unternehmen, das seinen Sitz in Deutschland hat. Damit handelt es sich um grenzüberschreitenden Fernabsatz, der eben von der Buchpreisbindung ausgenommen ist. Dass die Eigentumsverhältnisse ähnlich sind wie bei Thalia schadet ebensowenig wie der Umstand, dass die Bücher letztlich von einem österreichischen Großhändler verschickt werden. "Der weitaus überwiegende Teil deutschsprachiger Bücher (wird) von Verlagen in Deutschland verlegt und auch von dort (naturgemäß grenzüberschreitend) nach Österreich ausgeliefert, mag die Lieferung zunächst auch an einen (österreichischen) Logistikpartner (…) erfolgen", begründet der OGH seine Entscheidung.
Auf die Strategie von Thalia "kommt es für die rechtliche Qualifikation des Geschäftsmodells nicht weiter an", schreiben die Richter, und fügen hinzu. "Von einer 'Umgehung' des Buchpreisbindungsgesetzes durch das (…) Geschäftsmodell kann schon deshalb keine Rede sein, weil (buch.de) alle Voraussetzungen dafür besitzt, um im Fernabsatz regelmäßig, systematisch und nachhaltig Geschäfte zu bewältigen." Die Zusammenarbeit mit Thalia mache eben nur einen Teil der unternehmerischen Tätigkeit von buch.de aus.
In Deutschland muss Thalia aufgrund wenig erbaulichen Geschäftsverlaufs von 240 Filialen zirka 20 schließen. In Österreich laufen die Ladengeschäfte jedoch gut, dass zu den bestehenden 35 Standorten noch zwei hinzukommen sollen. Die schweizerische Tochterfirma betreibt 17 Geschäfte. (jk)