Gesetzespaket gegen Verbraucher-Abzocke in Kraft

Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, das nun in Kraft getreten ist, soll Verbraucher vor unseriösen Geschäftspraktiken im Internet und am Telefon schützen.

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  • dpa

Verbraucher sollen künftig besser vor unseriösen Geschäftspraktiken im Internet und am Telefon geschützt sein. Das sieht ein Gesetzespaket vor, das am heutigen Mittwoch in Kraft getreten ist.

Bei unerlaubten Werbeanrufen steigt das Bußgeld von 50.000 Euro auf bis zu 300.000 Euro. Die Regelungen gelten nun auch, wenn Anrufmaschinen eingesetzt werden. Gewinnspielverträge, von denen am Telefon die Rede ist, werden nur wirksam, wenn sie in Textform – also per Brief, Fax oder Mail – abgeschlossen werden.

Für eine erste Abmahnung wegen illegalen Herunterladens von Bildern oder Musik aus dem Internet dürfen Anwälte künftig in der Regel höchstens knapp 148 Euro berechnen. Bisher sind es teils mehrere hundert Euro.

Das Gesetzespaket passierte nach dem Bundestag im September den Bundesrat. Nun wurde es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. (anw)