Kabinett beschließt neue Straftatbestände im Staatsschutzrecht

Die Bundesregierung hat den umstrittenen Gesetzentwurf zu neuen Straftatbeständen im Staatsschutzrecht angenommen, mit dem unter anderem der Besuch von Terrorcamps oder die Verbreitung von Bombenbau-Anleitungen im Netz kriminalisiert werden sollen.

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Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch den umstrittenen Gesetzentwurf zu neuen Straftatbeständen im Staatsschutzrecht angenommen, mit dem unter anderem der vorsätzliche Besuch von Terrorcamps oder die gezielte Verbreitung von Bombenbau-Anleitungen über das Internet kriminalisiert werden sollen. "Erkenntnisse aus den Ermittlungen gegen die sogenannten Kofferbomber und die 'Sauerland-Gruppe' haben gezeigt, dass es in einzelnen Punkten einer Feinjustierung unseres strafrechtlichen Instrumentariums bedarf", begründete die federführende Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) den Vorstoß. Es sollten im Einklang der strikten Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze drei neue Straftatbestände geschaffen werden, "um Vorbereitungshandlungen im Vorfeld von terroristischen Gewalttaten über das bestehende gesetzliche Instrumentarium hinaus noch gezielter strafrechtlich erfassen zu können".

Gemäß einer Ende vergangenen Jahres erzielten Einigung mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bleibt es bei der Linie des Justizministeriums, dass eine Bestrafung des Besuchs eines Ausbildungslagers den konkreten Vorsatz einer "schweren staatsgefährdenden Gewalttat" erfordern soll. Ergänzungsbedarf gibt es laut Zypries insbesondere für Fälle, "in denen einzelne Täter ohne Bezug zu einer terroristischen Vereinigung aktiv sind". Der bereits bestehende und heftig umstrittene "Terrorparagraph" 129a sowie seine Ergänzung in 129b Strafgesetzbuch (StGB) würden noch nicht weit genug gehen, um terroristische Ausbildungs- und Beschaffungsvorgänge zu verbieten. Diese würden die Strafbarkeit des Bildens oder Unterstützens einer terroristischen Vereinigung an die Gefährlichkeit knüpfen, die von einer Gruppe mit mindestens drei Mitgliedern ausgeht.

Um gegen Hetzpropaganda von Terroristen, Bombenbau-Anweisungen oder das Werben für eine Ausbildung in terroristischen Trainingslagern strafrechtlich vorgehen zu können, plant die Bundesregierung die Schaffung eines neuen Paragraphen 91 StGB. Damit soll vor allem das Verbreiten oder das Anpreisen von terroristischen "Anleitungen" – beispielsweise über das Internet – erfasst und mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden können. Die Umstände müssen dabei laut dem Kabinettsentwurf "objektiv" geeignet sein, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat zu begehen. Auf die Absicht des Täters werde dagegen nicht mehr abgestellt.

Ebenfalls bestraft werden soll, wer sich eine solche Anleitung etwa durch Herunterladen aus dem Netz verschafft, um eine terroristische Gewalttat zu begehen. Ein Download beispielsweise aus "jugendlicher Neugier" werde nicht erfasst, versichert Zypries. Ausgenommen von der Strafbarkeit seien auch Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung "rechtmäßiger beruflicher oder dienstlicher Pflichten oder der Forschung, Wissenschaft oder Lehre dienen".

Der Entwurf legt auch die Grundlage für einen neuen Paragraphen 89a StGB. Damit soll vor allem die Ausbildung und das Sich-Ausbilden-Lassen zum Begehen einer terroristischen Gewalttat mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bewehrt werden. Erfassen will die Klausel unter anderen auch Vorbereitungshandlungen, bei denen "Gefährder" bestimmte Stoffe wie Viren, Gifte, radioaktive Stoffe, (Flüssig-)Sprengstoffe oder besondere zur Ausführung der vorbereiteten Tat erforderliche Vorrichtungen wie Zünder herstellen, sich verschaffen, anderen überlassen oder verwahren. Das gleiche soll für "Grundstoffe" gelten, um solche Waffen, Stoffe oder Vorrichtungen herzustellen, oder die Finanzierung eines Anschlags. Ein ebenfalls neuer 89b bedroht zudem mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, wer in der Absicht, sich in der Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat unterweisen zu lassen, Beziehungen zu einer terroristischen Vereinigung aufnimmt oder unterhält.

Vertreter von Oppositionsparteien beklagen seit Längerem, dass die neuen Tatbestände mehr Probleme aufwerfen würden, als Lösungen gäben. Sie wollen ein Abgleiten des Strafrechts in eine "Gesinnungsjustiz" im Rahmen der nun anstehenden Beratungen des Vorhabens im Bundestag verhindern. Zypries räumt selbst ein, dass "Vorbereitungshandlungen grundsätzlich nur ausnahmsweise strafbar sein können". Die Bedingungen für eine Anwendung der Paragraphen seien in diesen aber "genau umschrieben". (Stefan Krempl) / (pmz)