Filesharing-Verfahren endet mit Vergleich

Der Fall Tenise Barkers war eines der ersten RIAA-Verfahren, in dem die Standardargumentation der Musikindustrie einer richterlichen Prüfung unterzogen wurden. Nach Rückschlägen akzeptierte Barker nun einen Vergleich.

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In einem der zahlreichen von der US-Musikindustrie angestrengten Verfahren wegen der Verteilung urheberrechtlich geschützter Titel über Filesharingnetze hat sich die Beklagte Tenise Barker auf einen Vergleich eingelassen. Barker, die zuvor die Verbreitung der in der Klage aufgeführten acht Musikstücke eingeräumt hatte, wird der Recording Industry Association of America (RIAA) Schadensersatz in Höhe von 6050 US-Dollar (4130 Euro) in Raten zahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben.

Damit endet eines der interessanteren unter tausenden Verfahren, mit denen der US-Verband RIAA gegen die illegale Verbreitung geschützter Werke im Netz vorgeht. Im Laufe des dreijährigen Verfahrens, in dem es nun nicht mehr zur Verhandlung kommen wird, wurden Kernfragen der gesamten Klagekampagne angesprochen und zum Teil erstmals richterlich bewertet. "Der Fall ist ein Meilenstein im Verfahrens-Krieg der RIAA", meint Barkers Anwalt Ray Beckerman.

Das Verfahren war eines der ersten, in dem die Grundthese der RIAA-Klagen diskutiert und schließlich auch richterlich überprüft wurde. Die US-Musikindustrie geht in ihren Klagen davon aus, dass die Bereithaltung von Songs im Shared-Ordner eines Kazaa-Clients alleine schon eine Urheberrechtsverletzung darstelle. Beckerman hatte dagegen mit dem Gesetzestext argumentiert, dass das US-Copyright den Nachweis einer tatsächlichen Verbreitung des Materials erfordere.

Das hatte im Grunde auch der zuständige Richter Kenneth Karas so gesehen. Die Theorie der RIAA-Anwälte sei konturlos und nicht tragfähig, hatte der Richter geurteilt, ohne die Klage allerdings abzuweisen. Stattdessen brachte Karas den Begriff der "Veröffentlichung" ins Spiel und verschaffte der RIAA damit einen wichtigen Etappensieg. Barker scheiterte auch mit einem Antrag auf Neubewertung, in dem sie sich auf gegenteilige Entscheidungen anderer Gerichte berief.

Diese Rückschläge mögen mit zu den Gründen gehören, warum Barker sich nun zu dem Vergleich entschloss. Zu den Motiven seiner Klientin wollte sich Beckerman auf Anfrage nicht äußern. Bei einem Fortgang des Verfahrens wären weitere Kosten auf Barker zugekommen. Ein Prozess in einer noch nicht durch Präzedenzfälle abgesicherten Angelegenheit birgt zudem das Risiko weiterer Rückschläge. Barker räumte die Vorwürfe zum Schluss weitgehend ein und einigte sich auf den Vergleich.

So kommt es auch nicht mehr zur richterlichen Bewertung von Beckermans zweiter Verteidigungslinie. Die Höhe des möglichen Schadensersatzes ab 750 US-Dollar pro Verstoß sei bei Songs, die keinen Dollar kosten, völlig überzogen, meint der Anwalt. Zudem sei fraglich, ob überhaupt für jeden einzelnen Song und nicht nur einmal Schadensersatz fällig sei. Bei unwissender Rechtsverletzung müsse die Summe auf maximal 200 US-Dollar begrenzt werden. Zudem seien die vorgelegten Beweise möglicherweise durch rechtswidrige Ermittlungen zustande gekommen.

Damit wäre Beckerman gerne für Tenise Barker vor Gericht gegangen. Nach ihrem Rückzug wird es ein anderer Fall sein, in dem diese Fragen beantwortet werden. Beckerman jedenfalls ist da sicher. (vbr)