Bundesregierung beschließt Grundsatzregelung zum Arbeitnehmer-Datenschutz

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble will beim Arbeitnehmer-Datenschutz schnell für Rechtssicherheit sorgen. Noch bevor in der nächsten Legislaturperiode das Datenschutzgesetz novelliert wird, soll ein allgemeiner gesetzlicher Rahmen helfen.

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Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, noch in dieser Legislaturperiode eine Grundsatzregelung zum Datenschutz der Arbeitnehmer in das Bundesdatenschutzgesetz aufzunehmen. Das teilt das Bundesinnenministerium heute mit. Die Regierung folge damit einer Empfehlung des Datenschutzgipfels am Montag. Gewerkschafter, Arbeitgeber, Regierung und Datenschützer seien sich auf dem Treffen einig gewesen, dass wegen der Komplexität des angestrebten Arbeitnehmer-Datenschutzes die Arbeiten an einem Gesetz erst nach der kommenden Bundestagswahl abgeschlossen werden können. Um aber zügig für mehr Rechtssicherheit zu sorgen, habe Schäuble vorgeschlagen, den Datenschutz der Arbeitnehmer in einer Grundsatzregelung in das Bundesdatenschutzgesetz aufzunehmen.

Die Grundsatzregelung solle nicht den gesamten Arbeitnehmerdatenschutz regeln, sondern einen allgemeinen gesetzlichen Rahmen für den Umgang mit Arbeitnehmerdaten darstellen, erklärt Schäuble. "Nun muss sofort damit begonnen werden, die regelungsbedürftigen Fragen zu sammeln und endlich deren Lösungen für alle nachlesbar in einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz zusammenzufassen" sagte der Innenminister weiter. Nachdem der Bundesrat vorige Woche gesetzliche Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz vorgeschlagen habe, werde der weitere Handlungsbedarf durch eine Arbeitsgruppe geprüft. Auslöser für die Gesetzesinitiativen sind Überwachungen von Arbeitnehmern unter anderem bei der Bahn und beim Einzelhändler Lidl.

Das Bundesdatenschutzgesetz beinhalte allgemeine Regelungen, die grundsätzlich auch für den Schutz von Daten im Arbeitsverhältnis gelten, erläutert Schäuble. Daneben gebe es viele bereichsspezifische Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz zum Beispiel im Betriebsverfassungsgesetz, im Bundespersonalvertretungsgesetz, im Arbeitssicherheitsgesetz, im Telemediengesetz und im Entwurf eines Gendiagnostikgesetzes. Diese Regelungen würden als nicht ausreichend oder als zersplittert und unübersichtlich angesehen. Das Bundesdatenschutzgesetz könne "aufgrund seiner allgemeinen Natur die vielfältigen Fallgestaltungen der Arbeitswelt nicht im Einzelnen abbilden". (anw)