US-Patentamt bestätigt Apples "Steve Jobs"-Patent

Ein zentrales Patent des iPhone-Herstellers hat die Überprüfung durch das US-Patentamt unbeschadet überstanden. Apple hatte unter anderem auf seiner Grundlage ein Importverbot gegen Samsung-Geräte erreicht.

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Von
  • Christian Kirsch

Mit einem Satz hat das Patent- und Markenamt der Vereinigten Staaten (USPTO) die Überprüfung des Apple-Patents US7,479,949 abgeschlossen und es in seiner Gänze für gültig erklärt. Damit hebt die Behörde ihre vorläufige Entscheidung vom Dezember 2012 auf, die das Schutzrecht noch komplett für ungültig gehalten hatte.

Das Patent beschreibt ein Gerät mit berührungsempfindlichem Bildschirm sowie heuristische Verfahren für das Bestimmen der Touch-Befehle. Als erster seiner 25 Erfinder ist der verstorbene Apple-Gründer genannt, weshalb es auch "Steve Jobs"-Patent genannt wird. Unter anderem wegen der Verletzung dieses Patents hatte Apple bei der Internationalen Handelskommission der USA ein Importverbot für ältere Samsung-Geräte durchgesetzt, das vor wenigen Tagen wirksam wurde.

Apple hatte das Patent auch in einem Prozess gegen die Google-Tochter Motorola Mobility angeführt. Das Verfahren stellte der Vorsitzende Richter jedoch ein, da beide Parteien den ihnen entstandenen Schaden nicht glaubhaft machen konnten. Eine weitere Klage wegen desselben Patents gegen HTC wurde hinfällig, nachdem die beiden Firmen ein Lizenzabkommen schlossen.

Mit der jetzigen Entscheidung des USPTO hat Apple mehr GlĂĽck als mit der PrĂĽfung seines Gummiband-Patents: Die ĂĽberlebten von 20 AnsprĂĽchen nur vier, von denen einer allerdings eine zentrale Rolle im ersten Prozess gegen Samsung gespielt hatte. (ck)