US-Richter stärkt "Fair Use"-Prinzip im Streit um tanzendes Baby

Der kalifornische Bundesbezirksrichter Jeremy Fogel hat geurteilt, dass Rechteinhaber vor der Beantragung der Löschung von angeblich gegen das Copyright verstoßenden Inhalten gesetzliche Schrankenrechte prüfen müssen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 58 Kommentare lesen
Lesezeit: 4 Min.

Der kalifornische Bundesbezirksrichter Jeremy Fogel hat geurteilt, dass Rechteinhaber vor der Beantragung der Löschung von angeblich gegen ihr Copyright verstoßenden Inhalten auf Internetplattformen gesetzliche Schrankenrechte prüfen müssen. Es sei in den meisten Streitigkeiten um Verwertungs- und Urheberrechte nicht zu kompliziert, vor dem Aussenden einer sogenannten offiziellen Takedown Notice gemäß dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA) vorher die Doktrin der "fairen Nutzung" (Fair Use) zu bedenken, betonte Fogel in einem Beschluss (PDF-Datei) vom gestrigen Mittwoch. Dies müsse Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Begutachtung des potenziell rechtswidrigen Materials sein. Die Möglichkeit von Rechteinhabern, rasch auf eventuelle Copyrightverletzungen zu reagieren, werde durch diese Auflage nicht in Frage gestellt.

In dem konkreten Fall ging es um ein Heimvideo, das Stephanie Lenz im Februar 2007 auf YouTube stellte. Die stolze Mutter wollte damit primär für die Familie und Freunde in 30 Sekunden dokumentieren, welche Fortschritte ihr dreizehn Monate alter Sohn Holden in seiner Motorik beim Herumwackeln mit seiner Windel gemacht hat. Unglücklicherweise dröhnte beim Dreh im Hintergrund eine gerade noch erkennbare Version des Songs "Let's Go Crazy" von Prince aus dem laufenden Fernseher. Der Popstar, der sich besonders für die Beachtung von Urheberrechten im Internet einsetzt und dabei auch gegen Fansites vorgeht, beantragte daher über seine Plattenfirma Universal Music die dann auch rasch erfolgte Herunternahme des Clips von der Videoplattform.

Lenz widersprach und erreichte, dass die kurze Aufnahme sechs Wochen später wieder bei YouTube online ging. Die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) unterstützte die kämpferische Mama zusätzlich in einer Klage gegen Universal wegen Missbrauchs des DMCA. Die Klägerseite machte zugleich auch Schadensersatz geltend. Das Label argumentierte dagegen in einer mündlichen Anhörung Mitte Juli, dass das "Fair Use"-Prinzip gar kein wirkliches Recht sei. Als eine Art reine prozessuale Auffangregelung für kleinere Copyrightverletzungen sei die Doktrin daher im Vorfeld nicht in jedem Fall zwangsweise zu berücksichtigen. Dass die Hintergrundmusik im Video letztlich von der Schrankenregelung gedeckt sei, bestritten die Anwälte des Majors aber nicht.

Fogel schreibt nun in seinem Beschluss, dass selbst für den Fall, dass Universal mit der Behauptung Recht habe, dass "Fair Use" letztlich nur eine "Entschuldigung" für Copyrightverstöße sei, die entsprechende Doktrin trotzdem eine rechtmäßige Nutzung des Copyright darstelle. Ein Rechteinhaber müsse sie daher im Auge behalten. Der Richter stimmte mit Lenz weiter überein, dass ein unnötiges Entfernen von nicht gegen Rechte verstoßendem Material "der Öffentlichkeit bedeutsamen Schaden zufüge", wenn es um zeitkritische oder kontroverse Fälle gehe und die Möglichkeiten der Gegendarstellung diese Schäden nicht ausreichend adressieren könnten.

Die Anforderung an Rechtehalter, die "Fair Use"-Richtlinie in Betracht zu ziehen, werde dagegen sicherstellen, dass sich die Effizienz des Internet weiter verbessere. Darüber hinaus sorge sie auch dafür, dass sich die Breite und Qualität der im Netz verfügbaren Angebote erhöhe, ohne die dem "amerikanischen kreativen Geist" entspringenden Filme, Musikstücke, Softwareprogramme oder literarischen Werke zu gefährden.

Zum Vorwurf der Klägerin, dass Universal in böser Absicht die Löschungsklauseln im DMCA missbraucht habe, nahm der Richter noch nicht abschließend Stellung. Es schien ihm aber, dass die Anschuldigungen im gegenwärtigen Stand des Falls berechtigt seien. Zu den Schadensersatzforderungen für die Gegendarstellung bei YouTube unter Einbeziehung eines Anwalts erklärte Fogel, dass Lenz zumindest tatsächlich einen erkennbaren Schaden erlitten habe. Er gab Universal vor weiteren Entscheidungen in dieser Frage nun 20 Tage Zeit, auf den bisherigen Beschluss zu antworten. Die EFF begrüßte das Urteil als "wichtigen Sieg für die freie Meinungsäußerung und Fair Use im Internet". Es verbessere den Schutz aller Nutzer, die selbst Inhalte fürs Web erstellen. (Stefan Krempl) / (jk)