Berliner Parlament verwässert Beschluss zur Linux-Umrüstung

Der Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses fordert keinen konkreten Fahrplan zur Umstellung der IT-Infrastruktur in der Hauptstadtverwaltung mehr und setzt dafür allgemeiner auf "offene Standards".

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Der Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat seine Forderung von 2005 nach einem konkreten Fahrplan zur Umstellung der IT-Infrastruktur in der Hauptstadtverwaltung nicht erneuert. Gemäß einem weiteren Beschluss des Gremiums vom heutigen Mittwoch zum Gesetz über den Haushaltsplan für die beiden kommenden Jahre soll bei der Beschaffung von Software für die Behörden vielmehr allein auf die Einhaltung "offener Standards" geachtet werden. Zudem ist demnach beim Kauf von neuer Hardware sicherzustellen, dass "die Verwendung von Open-Source-Betriebssystemen uneingeschränkt möglich ist".

Mit dem umstrittenen Votum folgte der Hauptausschuss im Großen und Ganzen einer Empfehlung aus dem Gremium für Kommunikations- und Informationstechnik des Berliner Parlaments von Anfang Oktober. Die Abgeordneten änderten die Stellungnahme (PDF-Datei) des Fachausschusses zum Auflagenbeschluss zur Steuerung des IT-Einsatzes aber noch ein wenig ab. So sollen in Zukunft bei der Beschaffung von Programmen und beim Erstellen eigener IT-Lösungen "grundsätzlich offene Standards" vorzugeben sein, die einen unbehinderten Austausch zwischen verschiedenen Plattformen und Applikationen ermöglichen. Soweit möglich soll ferner auf webbasierte Lösungen zurückgegriffen werden.

Vorschlägen aus den Reihen der SPD, darüber hinaus eine Definition offener Standards in den Beschluss einzufügen, wollte die rot-rote Koalition letztlich nicht folgen. Prinzipiell hat sich der Berliner Senat bereits auf IT-Standards für die Verwaltung (PDF-Datei) geeinigt, die größtenteils proprietäre Formate vermeiden. Die Verbindlichkeit des entsprechenden Dokuments bestätigten die Abgeordneten nun aber nicht direkt. So bleibt offen, ob etwa auch Lizenzierungsbedingungen akzeptiert werden sollen, denen zufolge die Nutzer üblicherweise für Standards Geld bezahlen oder sonstige Leistungen erbringen müssen. Derlei Bestimmungen gelten als unvereinbar mit freier Software.

Nicht direkt die Rede ist in dem Beschluss zudem von der Forderung, eine "Umkehr der Beweislast" beim Kauf geschlossener Software und IT-Systeme zu erreichen. Vertreter der Berliner Bezirke brachten diesen Vorschlag jüngst ins Spiel, was beim Senat auch auf offene Ohren stieß. Mit der Initiative hätte eine Entscheidung gegen den Einsatz von Open-Source-Produkten einer gesonderten Begründung bedurft.

Im Dezember 2005 hatte der Hauptausschuss vom Senat noch verbindliche Vorgaben zur Umrüstung auf freie Software verlangt. Es sollte zunächst um die Migration der Server und in einem weiteren Schritt auch um die Umrüstung der rund 58.000 in der Hauptverwaltung genutzten Arbeitsplatzcomputer auf alternative Betriebssysteme sowie Desktop- und Anwendungssoftware aus dem Open-Source-Bereich gehen. Der Senat hatte diese Forderung wiederholt als unvereinbar mit dem Vergabe- und Wettbewerbsrecht und somit als nicht umsetzbar zurückgewiesen.

Der neue Beschluss sieht verbesserte Elemente zur Kontrolle der IT-Ausgaben vor. Für alle Maßnahmen müssten demnach "im Sinne der Balanced Score Card Auftragserfüllung, Wirtschaftlichkeit, Nutzen und Mitarbeiterorientierung nachgewiesen werden und hierbei insbesondere eine Gegenüberstellung quelloffener und proprietärer Lösungen enthalten". Die Bestandsübersichten zu IT-Systemen sollen künftig zudem Angaben zu Merkmalen enthalten, wie Verfügbarkeit und Offenheit des Quellcodes, offene Dokumentenformate, Plattformunabhängigkeit oder standardisierte und offene Schnittstellen.

Die Grünen konnten sich zudem mit einer Auflage durchsetzen, wonach der Senat bei geplanten Investitionen in IT-Lösungen mit Gesamtkosten über 5 Millionen Euro zunächst "Wirtschaftlichkeitsberechnungen" vorlegen muss. Die Oppositionspartei enthielt sich daher genauso wie die CDU bei der Abstimmung. Zuvor hatte sie die sich abzeichnende Aufweichung des Linux-Beschlusses als deutlichen Rückschritt bemängelt.

Trotz der Abschwächung der Berliner Linux-Pläne dürfte das Migrationsthema im Abgeordnetenhaus ein heißes Eisen bleiben. So haben die Grünen bereits mehrere Anträge zu dem Thema eingebracht, in denen sie unter anderem die konsequente und schrittweise Umstellung der Verwaltung auf Open-Source-Software verlangen. Zudem soll der Senat ein Schulungskonzept für die Beschäftigten zum Umgang mit freier Software entwickeln. Darüber hinaus pocht die Oppositionspartei darauf, die in der Verwaltung angewandten IT-Programme und Fachverfahren "systematisch zu harmonisieren und zu reduzieren". Nicht zuletzt fordert sie, den IT-Staatssekretär im Rahmen der Berliner Verfassungsgrundlagen mit den umfassenden Weisungsbefugnissen eines Chief Information Officer (CIO) zur Koordinierung und Durchsetzung landesweiter IT-Standards in der Hauptstadt auszustatten. (Stefan Krempl) / (pmz)