Datenschutzkonferenz sieht im BSI-Gesetz Gefahren für den Datenschutz

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder findet vor allem die zusätzlichen Überwachungsbefugnisse bedenklich, die dem BSI eingeräumt werden sollen,

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Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder kritisiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes (BSI-Gesetz). In einer Entschließung warnen sie davor, dass die zur Stärkung der IT-Sicherheit vorgesehenen Maßnahmen zu Lasten des Datenschutzes gingen. Bedenklich seien insbesondere die zusätzlichen Überwachungsbefugnisse, die dem BSI eingeräumt werden sollen. Anbieter von Internetdiensten könnten das Surfverhalten der Nutzer umfassend registrieren mit dem Argument, damit Sicherheitsrisiken zu begegnen.

Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz bekräftigte seine im Januar geäußerte Kritik. Der Gesetzentwurf sei unausgewogen und deshalb dringend verbesserungsbedürftig. "Insbesondere muss der Gesetzgeber unmissverständlich klar stellen, dass die Erhebung und Auswertung personenbezogener Daten ultima ratio ist. Wir hoffen, dass unsere Argumente bei den jetzt anstehenden Beratungen im Bundesrat und Bundestag berücksichtigt werden."

Die Bundesregierung hatte Mitte Januar eine Novellierung des "BSI-Gesetzes" verabschiedet. Sie sieht für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erweiterte Möglichkeiten zur Datenspeicherung und -analyse vor, wenn Schadprogramme und IT-Angriffe aufgedeckt worden sind. Das BSI könnte die Polizei und Geheimdienste informieren, wenn ein Verdacht auf terroristische Aktivitäten vorliegt. Dafür bräuchte das BSI eine richterliche Erlaubnis des Amtsgerichtes beziehungsweise des Innenministeriums. Anbieter von Telemediendiensten, die zuvor nur Verbindungsdaten speichern durften, sollen zum Schutz ihrer Anlagen vor Angriffen mit Schadprogrammen oder vor Störungen der Erreichbarkeit von Telemedienangeboten auch Nutzungsdaten speichern und analysieren dürfen.

Der Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung meint, der Gesetzesvorschlag sei zum Schutz von Computersystemen nicht erforderlich, er drohe "katastrophale Auswirkungen" zu entfalten und widerspreche zentralen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Die Aktivisten rufen Internetnutzer dazu auf, Bundestagsabgeordneten und Landesregierungen ihren Protest telefonisch mitzuteilen und ihnen offene Briefe zu schicken.

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(anw)