Amazon will 1-Click-Patent einschränken

Nachdem das US-Patentamt weite Teile des umstrittenen Schutzanspruchs auf das rasche Auschecken an der Online-Kasse für nichtig erklärt hat, will der Web-Händler seinen Anspruch auf den virtuellen Einkaufswagen eingrenzen.

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Amazon hat gegenüber dem US-Patentamt angekündigt, sein umstrittenes 1-Click-Patent deutlich einschränken zu wollen. Dies berichtet der Neuseeländer Peter Calveley, der im Februar 2006 offiziell Einspruch gegen das gewerbliche Schutzrecht auf das rasche Auschecken an der Online-Kasse erhoben und einen Antrag auf erneute Prüfung der Hauptansprüche des Patents mit der Nummer 5,960,411 eingereicht hatte. Das US-Patentamt erklärte daraufhin das zuvor erteilte Schutzrecht in weiten Teilen für nichtig. Aufrechterhalten hat es nur die Ansprüche 6 bis 10. Laut nun eingebrachten Änderungsvorschlägen zu den Punkten 1 und 11 will der Online-Händler seinen Anspruch nun auf Artikel eingrenzen, "die über das Modell eines Einkaufswagens" im Web gekauft werden.

Calveley zeigt sich mit dieser Wende zufrieden. Er erinnert in seinem Blog daran, dass er von Anfang an nur eine erneute Begutachtung des Anspruchs 11 und einiger damit verknüpfter Punkte verlangt habe. Diese sind seiner Ansicht nach die breitesten und restriktivsten des ganzen Patents. Mit der Einschränkung könnten Wettbewerber "innovative und interessante Wege" zum Einkaufen mit "einem Klick" finden und umsetzen. Das Modell des Online-Einkaufswagens hält der Patentkritiker allgemein für veraltet. Mit den geplanten Änderungen könnten Online-Shops dagegen nun bereits vor Amazon-Zeiten bekannte schnelle Bezahlmethoden wie früher in Form von DigiCash-Systemen nutzen oder ganz neue Formen mit Techniken entwickeln, die zur Zeit der Patentanmeldung durch Amazon noch nicht vorhanden waren. Calveley würde damit seine "Mission erfüllt" sehen.

Amazons 1-Click-Technik speichert Kundendaten mit Hilfe von Cookies und vereinfacht so die Bestellung. Einmal registrierte Kunden erledigen das Online-Shopping bei Amazon mit einem Klick. Das Patent diente während langjähriger Diskussionen Gegnern von Softwarepatenten als Musterbeispiel für Trivialpatente. Amazon hatte während der zweiten Patentprüfung dennoch versucht, seine Ansprüche mit Schriften zur Belegung des Neuheitswerts seiner Technik zu bekräftigen. In Europa sieht sich Amazon weiterhin mit mehreren Einsprüchen gegen einen Ableger des umstrittenen 1-Click-Patents konfrontiert, bei dem es um einen Schutzanspruch auf das Einlösen von Geschenkgutscheinen geht. Das zuständige Europäische Patentamt lässt sich nach wie vor Zeit mit einem Bescheid über die Zukunft des von ihm erteilten Patents.

Zum Patentwesen sowie zu den Auseinandersetzungen um Softwarepatente und um die EU-Richtlinie zur Patentierbarkeit "computer-implementierter Erfindungen" siehe den Online-Artikel in "c't Hintergrund" (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den aktuellen Meldungen):

(Stefan Krempl) / (jk)