Filesharing-Prozess: US-Musikindustrie will Livestream aus Gerichtssaal verhindern

Mit einem Dringlichkeitsantrag an die übergeordnete Berufungsinstanz will die US-Musikindustrie noch verhindern, dass eine Anhörung im Filesharing-Verfahren gegen Joel Tenenbaum am kommenden Donnerstag live ins Netz übertragen wird.

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Anwälte des US-Verbands der Musikindustrie (Recording Industry Association of America, RIAA) setzen alle Hebel in Bewegung, um die von einer Richterin in der vergangenen Woche angeordnete Live-Übertragung einer Anhörung in dem Filesharing-Prozess gegen Joel Tenenbaum noch zu verhindern. In einem am Freitag beim zuständigen Berufungsgericht eingereichten Dringlichkeitsantrag fordern die klagenden Labels eine Verfügung gegen die von Richterin Nancy Gertner genehmigte Online-Übertragung der Anhörung am kommenden Donnerstag.

Gertner hatte in der vergangenen Woche dem von Tenenbaums Verteidigung gestellten Antrag auf Live-Übertragung aus dem Gerichtssaal teilweise stattgegeben und die Kameras für den Anhörungstermin am 22. Januar zugelassen. Tenenbaum muss sich in einem der zahlreichen von der Musikindustrie angestrengten Verfahren wegen des Vorwurfs der Urheberrechtsverletzung verantworten. Die Klageschrift wirft dem 25-jährigen Studenten die Verbreitung von sieben geschützten Songs über ein Filesharing-Netzwerk vor.

Mit ihrer Genehmigung der Übertragung habe Gertner gegen die für den US District Court von Massachusetts geltende Prozessordnung verstoßen, argumentieren die RIAA-Anwälte. Darüber hinaus widerspreche die Zulassung den allgemeinen Regeln der US-Bundesgerichte. Die Prozessordnung verbietet grundsätzlich Aufnahmen und Übertragungen aus dem Gerichtssaal. Gertner stützt sich in ihrer Entscheidung auf den Nebensatz "außer bei Anordnung durch das Gericht". Damit wird dem vorsitzenden Richter ihrer Ansicht nach die Entscheidung überlassen, eine Übertragung unter Umständen zuzulassen.

Das sei eine Fehlinterpretation, meinen dagegen die RIAA-Anwälte in der Begründng ihres Antrags an das Berufungsgericht (PDF-Datei). Der mit dieser Formulierung geschaffene Entscheidungsspielraum des Gerichts bezieht sich nach Auslegung der Kläger auf bestimmte, im weiteren Text der Prozessordnung näher erläuterte Ausnahmen, etwa der Aufzeichnung oder Übertragung von Untersuchungsverfahren oder Einbürgerungszeremonien. Damit folge die Prozessordnung den Vorgaben der Richterkonferenz. Das Berufungsgericht soll nun anordnen, dass Gertner die Genehmigung zurückzieht und die Übertragung verbietet. Mindestens aber solle Gertners Anordnung ausgesetzt werden, bis ein Richterausschuss darüber befunden habe.

Um das Eingreifen der Berufungsinstanz in einer so frühen Phase des Verfahrens – noch vor Eröffnung des eigentlichen Prozesses, der erst Ende März beginnen soll – zu rechtfertigen, müssen die Kläger nachweisen, dass ihnen aus der Anordnung Gertners ein Schaden entsteht. Den sehen die RIAA-Anwälte darin, dass mit Übertragung der Anhörung die Position der Verteidigung begünstigt werde. So werde die Übertragung ausschließlich auf der Seite des Berkman Center zugelassen, des von Tenenbaums Verteidiger Charles Nesson geleiteten Harvard-Instituts.

Während Nesson und sein Team aus Jura-Studenten in einer ersten Stellungnahme (PDF-Datei) nicht auf die prozeduralen Argumente der Gegenseite eingehen, zeigen sie sich – wie schon Richterin Gertner – ob des Wunsches der RIAA nach weniger Öffentlichkeit verwundert. Schließlich habe die Musikindustrie bei den Massenklagen erklärtermaßen auch auf den Erziehungseffekt gesetzt und die Klagekampagne auch als PR-Instrument gesehen. "Wir arbeiten daran, dass das Berkman Center nicht der alleinige Verteiler bleibt und begrüßen die Hilfe der RIAA, weitere Websites zu finden, auf denen die Anhörung zu sehen sein kann."

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Ray Beckerman, der eigene Erfahrungen mit RIAA-Prozessen hat, scheuen die RIAA-Anwälte das Licht der Öffentlichkeit. "Meiner Meinung nach ist der Hauptgrund für ihre Taktik, dass sie weitgehend das Informationsmonopol über ihre Fälle halten wollen", schreibt Beckerman in einem Gastbeitrag für IPTVe.

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(vbr)