Vergleichsvorschlag: Telekom soll T-Online-Aktionären 600 Millionen Euro zusätzlich zahlen

Das Landgericht Frankfurt hat im Streit um die Komplett-Integration von T-Online in die Deutsche Telekom einen Vergleichsvorschlag unterbreitet. Dieser sieht eine zusätzliche Zahlung von 5,25 Euro pro Anteil für frühere T-Online-Aktionäre vor.

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  • dpa

Das Landgericht Frankfurt hat im Streit um die Komplett-Integration von T-Online in die Deutsche Telekom einen Vergleichsvorschlag unterbreitet. Das Gericht habe eine zusätzliche Zahlung von 5,25 Euro pro Aktie von T-Online vorgeschlagen, teilten die Rechtsanwaltkanzlei Dreier Riedel und die Deutsche Telekom am Freitag in Düsseldorf und Bonn mit. Nach Angaben von Rechtsanwalt Toni Riedel summiert sich die vom Richter vorgeschlagene Vergleichszahlung auf rund 600 Millionen Euro. Ein Sprecher des Landgerichts bestätigte die Angaben zunächst nicht, schloss aber einen Vergleichsvorschlag in dem Umfang nicht aus.

Laut Gericht ist für den 12. Februar ein Verhandlungstermin in dem Verfahren angesetzt. Einige Aktionäre hatten gegen die Verschmelzung von T-Online auf die Deutsche Telekom geklagt, da aus ihrer Sicht der gebotene Übernahmepreis von 8,99 Euro pro T-Online-Aktie zu niedrig gewesen sei. Die Telekom hat ihre Tochter inzwischen komplett übernommen und den verbliebenen Aktionäre Titel der Deutschen Telekom gegeben.

Die beiden Parteien können nun entscheiden, ob sie dem Vergleich des Landgerichts folgen oder das Verfahren fortsetzen. "Wir werden unseren Mandanten raten, über den Vorschlag nachzudenken", sagte Riedel. Der Prozess könnte sich andernfalls noch einige Jahre hinziehen, was auch zum Nachteil der Telekom wäre.

Der Bonner Konzern verteidigte den Übernahmepreis. Das Umtauschverhältnis sei von einem gerichtlich bestellten unabhängigen Verschmelzungsprüfer als angemessen befunden worden, sagte ein Konzernsprecher. "Wir halten daher das damals zugrunde gelegte Umtauschverhältnis weiterhin für angemessen und zutreffend ermittelt."

Gegen die Verschmelzung von T-Online auf den Mutterkonzern waren mehre Gerichtsverfahren angestrengt. Erst nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs im Juni 2006 konnte die Transaktion vollzogen werden. Streitpunkt ist vor allem der Übernahmepreis, der rund ein Drittel des ursprünglichen Emissionspreises der T-Online-Aktie betrug.

Mit der Integration der Darmstädter Tochter schuf der Bonner Konzern die Grundlage für die laufende Expansion im Breitbandgeschäft. Aufgrund einer verfehlten Strategie war die Telekom im wichtigen DSL-Geschäft ins Hintertreffen geraten. (dpa) / (pmz)