IPTV-Patent auf europäischer Ebene abgeschmettert

Grid-TV (ehemals ArtVoice-Gruppe) sind mit ihrem IPTV-Patent, mit dem sie vor zwei Jahren der Deutschen Telekom die Fernsehausstrahlung über DSL verbieten wollten, vor dem europäischen Patentamt gescheitert.

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Vor zwei Jahren sorgte Grid-TV (ehemals ArtVoice-Gruppe) mit der Behauptung für Aufsehen, dass die Deutsche Telekom vorerst kein IPTV anbieten könne, da sie andernfalls angeblich ein Patent des Grünwalder Unternehmens verletzen würde. Das Patent "über Verfahren und Vorrichtung zum Erzeugen und Senden eines Fernsehprogrammes über IP-basierte Medien, im speziellen das Internet" war am 4. November 2004 unter der Nummer DE10320889B3 beim Deutschen Patent- und Markenamt veröffentlicht worden.

Mit einer nun bekannt gewordenen Entscheidung wies das Europäische Patentamt die Anmeldung eines IPTV-Patents der Grid-TV am 20. August nach mündlicher Verhandlung zurück. Gegen diese Entscheidung kann Grid-TV allerdings noch Beschwerde einlegen. Das deutsche Patent wird von dieser Entscheidung nicht berührt.

Die Deutsche Telekom hatte sich seinerzeit zu den Behauptungen von ArtVoice mit den Worten geäußert, es handele sich "schlicht um eine Werbeaktion eines ansonsten unbekannten Unternehmens". ArtVoice hätte es in der Vergangenheit versucht, der Telekom Produkte zu verkaufen, was aber abgelehnt worden sei. Nach diesem "Auftritt" sei man nun bestätigt, die richtige Entscheidung getroffen zu haben. Auch für die Zukunft bestünde keinerlei Interesse an einer Zusammenarbeit, so ein Sprecher damals.

Tatsächlich kamen damals schnell Zweifel daran auf, dass das von ArtVoice beschriebene Verfahren das von der Telekom geplante IPTV im Sinne eines Fernsehens über DSL umfasst. So ging aus dem Text der Patentschrift zwar hervor, dass sich die Patentansprüche auf ein "Verfahren zum Senden von Sendebeiträgen nach einem festen Programm, in einer vorbestimmten Reihenfolge und zu einer speziellen Uhrzeit über das Internet und/oder ip-basierte Medien zur Ansicht durch Benutzer" bezieht, was generell durchaus IPTV beschreibt. Allerdings sei dieses Angebot laut Patentschrift weiterhin "dadurch gekennzeichnet", dass "der Sendebeitrag erst gestartet und an den richtigen Programmpunkt gesetzt wird, wenn der erste Benutzer auf den Beitrag zugreift, wobei die Sendebeiträge des festen Programmes in einer Datenbank abgelegt sind". Bei IPTV geht es aber eben nicht um einen Mediendienst, bei dem der Zuschauer in den Ablauf in irgendeiner Weise eingreift.

Ingo Wolf, Geschäftsführer der Grid-TV Deutschland GmbH, ist auch Ehrenpräsident der "Ethikkommission des deutschen Mediendienstfernsehens", die im selben Gebäude wie Grid-TV ihren Sitz hat. Die Kommission besitzt nach eigenen Angaben das Recht zur "Vergabe einer Sendelizenz zum Betrieb eines Senders des deutschen IP-Fernsehens". (nij)