Lottospielen im Internet bleibt legal

Ein in London ansässige Lotto-Vermittler konnte vor Gericht durchsetzen, dass die online abgegebenen Tipps weiterhin gelten.

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Von
  • Herbert Braun

Lottospielen im Internet wird weiterhin möglich sein – jedenfalls, wenn das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz Bestand hat. Wie der Spiegel in seiner kommenden Ausgabe berichtet, verpflichtete das Gericht die rheinland-pfälzische Lottogesellschaft dazu, die Tipps des Online-Anbieters Tipp24 anzunehmen. Dieses Urteil widerspricht dem 2007 verabschiedeten Glücksspielstaatsvertrag, der das Ende des legalen Wettens und Tippens im Internet zum 1. Januar 2008 verordnete. Zu Beginn dieses Jahres ist auch die einjährige Fristverlängerung für Lotterien abgelaufen.

Es bestünden "erhebliche Bedenken, ob die innerstaatliche Regelung nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit" der EU verstoße, meinten dagegen die Richter. Offenbar können Anbieter, die ihren Firmensitz im EU-Ausland haben, die strenge deutsche Regelung umgehen. Tipp24 hatte Ende 2008 seinen Firmensitz von Hamburg nach London verlagert. Nach Ansicht der Richter gelte nach wie vor der Vertrag, den die Firma vor sieben Jahren mit der deutschen Lotteriegesellschaft geschlossen hatte. Tipp24 weist allerdings auf seiner Startseite darauf hin, dass man "aufgrund aus unserer Sicht rechtswidriger Bestimmungen" Lotto-Tipps nur von Personen entgegennehmen dürfe, die sich nach eigener Aussage gerade im Ausland aufhalten.

Die staatlichen Lotteriegesellschaften bereichern den Fiskus jährlich um etwa zwei Milliarden Euro. Der Glücksspielstaatsvertrag war mit dem Ziel verabschiedet worden, Internetnutzer vor der Glücksspielsucht zu schützen. (heb)