Protest gegen weitere Einschränkung der Informationsfreiheit

Die Informationsfreiheitsbeauftragten von Bund und Ländern haben eine Entschließung verabschiedet, in der sie sich gegen den Vorstoß des Bundesrats stemmen, Finanzaufsichtsbehörden vom Recht auf Akteneinsicht auszunehmen.

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Die Informationsfreiheitsbeauftragten von Bund und Ländern haben auf ihrer Konferenz am heutigen Montag eine Entschließung verabschiedet, in der sie sich gegen den Vorstoß des Bundesrats zur Ausnahme von Finanzaufsichtsbehörden vom Recht auf Akteneinsicht stemmen. Es könne nicht sein, dass gerade bei den in der Finanzkrise in die Kritik geratenen Kontrollstellen die Transparenz noch weiter eingeschränkt werde, betonen die Anwälte der Bürger. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die staatlichen Aufsichtsinstanzen sollte "durch mehr Offenheit wiederhergestellt und nicht durch Einschränkung der Informationsfreiheit noch weiter erschüttert werden".

Geht es nach den Ländern, sollen sämtliche Kontrollstellen im Finanz- und Versicherungssektor wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom allgemeinen Recht auf Aktenzugang gemäß Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) im Rahmen der Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie ausgenommen werden. Andernfalls sehen sie das Bankgeheimnis und andere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in Gefahr. Der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit und den Datenschutz, Peter Schaar, warnt dagegen vor der weiteren Aushöhlung des Informationsanspruchs der Bürger gegenüber der Verwaltung. Er forderte den Bundestag auf, den Appell des Bundesrats zurückzuweisen. Informationen, die tatsächlich geheimhaltungsbedürftig sind, seien durch das IFG bereits ausreichend geschützt.

Vergangenen Mittwoch hatte sich bei der 1. Lesung des Gesetzesentwurfs zur Implementierung der Direktive für Zahlungsdienste auch Martin Gerster von der SPD-Fraktion im Bundestag verwundert gezeigt über die Stellungnahme der Länder. "Für mich steht glasklar fest: Die Bürger haben ein Recht auf Einblick in das Handeln der staatlichen Verwaltung", betonte der Sozialdemokrat. "Ich sehe deshalb keinen Grund, warum wir ausgerechnet hier die Uhr zurückdrehen sollten." Besonders aufhorchen lasse, dass der Vorschlag zur Eingrenzung des IFG aus Bayern komme, wo seit kurzem "die Bürgerrechtspartei FDP mitregiert". Offenbar sei im Südosten die "liberale Großzügigkeit" mittlerweile versiegt. (Stefan Krempl) / (pmz)