Bericht: Große US-Provider unterstützen Musikindustrie

Mit AT&T und Comcast sollen einem Medienbericht zufolge zwei der größten US-Provider die Pläne der Musikindustrie für eine abgestufte Erwiderung auf Urheberrechtsverletzungen unterstützen.

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Mit AT&T und Comcast werden zwei der größten US-amerikanischen Internetprovider die Musikindustrie in ihrem Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen unterstützen, berichtet der US-Branchendienst CNet News unter Berufung auf verschiedene Quellen in Unternehmenskreisen. Der US-Verband der großen Musik-Labels (Recording Industry of America Association, RIAA) hatte im Dezember vergangenen Jahres erklärt, sich mit einigen Zugangsanbietern grundsätzlich auf eine gemeinsame Strategie gegen illegales Filesharing geeinigt zu haben und die massive Klagekampagne gegen Internetnutzer auszusetzen.

Die RIAA macht keine weiteren Angaben zu den kooperierenden Providern und der Art der Zusammenarbeit. Den Informationen von CNet zufolge soll es sich um etwa sechs Zugangsanbieter handeln, darunter AT&T und Comcast. Bei den Verhandlungen gehe es um ein System der abgestuften Reaktion auf Urheberrechtsverletzungen nach französischem Vorbild, das im Wiederholungsfall zur Kappung des Internetzugangs führen kann. Noch sollen die beteiligten Unternehmen keine Vereinbarungen unterschrieben haben, unter anderem aus Angst vor schlechter Presse, heißt es weiter. Es sei deshalb auch nicht ausgeschlossen, dass der eine oder andere Provider wieder abspringt.

Zum Erstaunen ihrer juristischen Gegner hatte die RIAA kurz vor Weihnachten das Ende ihrer Klagekampagne und stattdessen eine Kooperation mit den Zugangsanbietern angekündigt. Zwar sind Einzelheiten der Zusammenarbeit nicht bekannt, doch wird von einem "Three-Strikes"-Modell nach französischem Vorbild ausgegangen: Wer rechtlich geschützte Musik illegal verbreitet, wird von seinem Provider per Mitteilung angezählt und riskiert im Wiederholungsfall, vom Internet abgeknipst zu werden. Kritiker bemängeln, dass bei einer solchen Zusammenarbeit die Unschuldsvermutung ausgehebelt werde und die Betroffenen keine rechtsstaatliche Behandlung erfahren würden. (vbr)