Noch keine Entscheidung in der Klage um das Digitale Wahlstiftsystem

Die Hersteller des Digitalen Wahlstiftsystems für die Hamburger Bürgerschaftswahl wollen dem Chaos Computer Club per Unterlassungsklage verbieten lassen, Behauptungen zu verbreiten, wonach CCC-Mitglieder das Wahlstiftsystem gehackt hätten.

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Von
  • Richard Sietmann

In der Unterlassungsklage, mit der die Hersteller des Digitalen Wahlstiftsystems für die Hamburger Bürgerschaftswahl dem Chaos Computer Club (CCC) Behauptungen untersagen wollten, das Wahlstiftsystem gehackt zu haben, ist die ursprünglich für den heutigen Donnerstag erwartete Entscheidung noch nicht ergangen. Stattdessen will die 6. Kammer des Landgerichts Hagen zunächst in einem weiteren Termin die Anspruchsbefugnis der Klägerin prüfen.

Bei der Klägerin handelt es sich um die "ARGE DWS HH08 GbR", eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts der Firmen Diagramm Halbach GmbH & Co KG in Schwerte und WRS Softwareentwicklung GmbH in Hamm. Sie war gerichtlich gegen zwei Pressemitteilungen des CCC vom Oktober und November vergangenen Jahres vorgegangen, in denen die Hackervereinigung zwei Angriffsszenarien gegen das Wahlstiftsystem aufgezeigt hatte. Die beiden Firmen stehen auf dem Standpunkt, was immer die CCC-Aktivisten gehackt haben mögen, sei nicht das von ihnen entwickelte Wahlstift-System "dotVote" gewesen. Der CCC hatte allerdings auch gar nicht behauptet, exakt das System der Klägerin gehackt zu haben; von "dotVote" war in den beiden angegriffenen Pressemitteilungen keine Rede, sondern nur von den Basistechnologien des Hamburger Wahlstifts. Die Angriffsszenarien stuften Experten in einer Anhörung der Bürgerschaft indes als so plausibel ein, dass der Senat der Hansestadt schließlich vom Einsatz des Systems zur Wahl am 24. Februar absah.

Doch möglicherweise scheitert das Unterlassungsbegehren nun an einer juristischen Formalie: der fehlenden Rechtsfähigkeit der Klägerin. Die den Unterlassungsanspruch erhebende ARGE sei lediglich eine Bietergemeinschaft für die Beteiligung an der Ausschreibung in Hamburg gewesen, hatte nämlich der Vertreter des CCC, der Berliner Rechtsanwalt und E-Voting-Experte Till Jaeger, dem Gericht vorgetragen; sie habe die Entwicklung des Digitalen Wahlstiftsystems gar nicht vorgenommen, verfüge über keinen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, besitze keine Angestellten und nicht einmal die erforderliche ladungsfähige Anschrift sei gegeben. "Die Existenz der Klägerin" werde daher "bestritten". (Richard Sietmann) / (pmz)