WTO erteilt Chinas Kampf gegen Raubkopien größtenteils den Segen

Laut einem Schiedsspruch der Welthandelsorganisation muss China bestehende Strafvorschriften für Verstöße gegen Rechte an immateriellen Gütern nicht verschärfen. Beschwerdeführer USA konnte sich nur in einem Punkt durchsetzen.

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Die Welthandelsorganisation WTO ist in einem jetzt veröffentlichten Schiedsspruch einer Beschwerde der USA aufgrund mangelnder Maßnahmen Chinas gegen Urheberrechtsverletzungen und Produktpiraterie nur in einem von drei Punkten nachgekommen. Demnach entspricht die Praxis Pekings, als "anstößig" und "unmoralisch" empfundenen Werken das Copyright vorzuenthalten, nicht den Verpflichtungen des Reichs der Mitte aus dem Berner Urheberrechtsübereinkommen und der TRIPS-Vereinbarung (Trade Related Aspects of Intellectual Property). Die chinesische Regierung könne zwar gegen die Verbreitung entsprechender Schriften und anderer Medienerzeugnisse einschreiten, dürfe ihnen aber nicht generell einen Rechtsschutz verwehren.

Entgegen dem Drängen Washingtons muss Peking aber die bestehenden Strafvorschriften für Verstöße gegen Rechte an immateriellen Gütern nicht verschärfen und kann Produktfälschungen teils auch weiter etwa im Rahmen von Auktionen verscherbeln. Die USA bemängelten vor allem die hohen Grenzwerte, die das chinesische Strafrecht für die Verfolgung von Urheberrechtsvergehen setzt. Die Limits liegen bei 500 Raubkopien oder gefälschten Waren im Wert von über 7000 US-Dollar. Selbst Großhändler könnten so mit Fälschungen handeln und sich vor Strafverfolgung sicher wähnen, beklagte Washington. Den WTO-Schiedsrichtern reichte die Grenze aber aus.

Auch weitere Möglichkeiten zur Durchsetzung von Urheberrechten in China und zum Umgang mit beschlagnahmten Gütern erklärte die Welthandelsorganisation im Großen und Ganzen für vereinbar mit internationalen Verträgen. So darf die chinesische Regierung eingezogene Fälschungen nach der Entfernung der vermeintlichen Markenzeichen weiter unter anderem an das Rote Kreuz geben, den Rechteinhabern zum Kauf anbieten oder bestimmte Waren auch versteigern. Eine Zerstörung des Pirateriegutes kommt nach wie vor ebenfalls in Frage, allerdings wird diese nicht zur alleinigen Vorschrift. Dafür hatten sich die USA ausgesprochen.

Trotz der allenfalls gemischten Ergebnisse der Eingabe sprach der amtierende Handelsbeauftragte der US-Regierung, Peter Allgeier, rasch in einer ersten Reaktion von einem "wichtigen Sieg". Washington werde sich nun mit Nachdruck dafür einsetzen, dass China bald Korrekturmaßnahmen im Interesse der US-Rechteinhaber durchführe. Zugleich kritisierte Allgeier, dass gefälschte Waren ohne Label wieder dem Markt zugeführt werden dürften. Dies könne Verbraucher "verwirren" und dem Image der Markenhersteller schaden. Der Chef der Hollywood-Lobby Motion Picture Association of America (MPAA), Dan Glickman lobte, dass der Beschluss die Bedeutung des Schutzes innovativer Produkte für die Kreativen betone. Peking müsse aber mehr Anstrengungen unternehmen, um gegen die Markenpiraterie vorzugehen.

Der kanadische Rechtsprofessor Michael Geist interpretiert die Entscheidung der WTO dagegen in weiten Teilen als "schwere Schlappe" für die US-Regierung und Länder wie Kanada, die Washington in der Beschwerde unterstützt haben. Dies könnte sich auch auf die geheimen Verhandlungen um das umstrittene Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) auswirken. Das geplante Anti-Piraterie-Abkommen beruhe schließlich auf der Annahme führender Industriestaaten, dass die rechtlichen Regelungen zur Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern und zur Grenzbeschlagnahme gefälschter Waren in vielen Ländern zu lasch seien und diese daher über internationale Zusatzvereinbarungen verschärft werden müssten. (Stefan Krempl) / (pmz)