Kritik an EU-Plänen zur Telecom-Regulierung

Auf einer Konferenz des Wissenschaftlichen Instituts für Kommunikationsforschung in Bonn vermissten Politiker und Experten vor allem Anreize für Investitionen für neue Infrastrukturen.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Die Reformpläne der EU-Kommission für den Telekommunikationsbereich stehen in der Kritik. Auf einer Konferenz des Wissenschaftlichen Instituts für Kommunikationsforschung (WIK) in Bonn vermissten Politiker und Experten vor allem Anreize für Investitionen für neue Infrastrukturen, darunter die SPD-Europaparlamentsabgeordnete Erika Mann: "Die Kommission behandelt den Telecom-Markt noch immer auf dem Stand von 1999. Wir sind aber inzwischen im Jahr 2008 und die Marktbedingungen haben sich erheblich geändert." In Hinblick auf die von der Kommission vorgeschlagene europäische Regulierungsbehörde warnte Mann vor einer zu weit gehenden Harmonisierung. Die Koordination unter den nationalen Regulierern müsse verbessert werden, dafür sei jedoch keine zentrale Behörde notwendig, sondern "ein paar grundlegende Prinzipien".

Auf der Konferenz wurde die Forderung erhoben, eine Balance zwischen Harmonisierung und einer Orientierung für alle Marktteilnehmer zu finden. Reinald Krüger, Mitarbeiter der EU-Kommission im Bereich Wettbewerb, meint, Marktdefinitionen und Marktanalysen müssten möglichst technologieneutral und marktbasiert vorgenommen werden. Für Erika Mann ist aus der Perspektive aller parlamentarischer Berichterstatter die Frage wichtig, wie eine bessere Koordination zwischen den nationalen Regulierern erreicht werden könne. Dafür gebe es unterschiedliche Ansätze. Die Kommission etwa versuche unterschiedliche Rechtsprechungen miteinander zu vereinbaren. Dafür gebe es jedoch keine formale Handhabe, sondern nur informelle Möglichkeiten.

Der konservative britische Europaparlamentsabgeordnete Malcolm Harbour forderte ebenfalls "eine zusätzliche Koordinierungsmöglichkeit außerhalb der Kommission, um grenzüberschreitende Probleme wie Roaming regeln zu können". So könne man eine Art internen Schlichtungsprozess einrichten für die Fälle, in denen die Entscheidungen der nationalen Regulierer nicht der Auffassung der EU-Kommission entsprächen. Die Konferenzteilnehmer stellten einhellig fest, dass die Gerichte inzwischen eine immer wichtigere Rolle spielten. Dabei wurde auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von Anfang April verwiesen. Es hatte eine Strafe der EU-Kommission von 12,6 Millionen Euro gegen die Deutsche Telekom wegen Wettbewerbsbehinderung bestätigt. Die anwesenden Experten werteten die EuGH-Entscheidung als wichtigen Präzedenzfall.

Die EU-Kommission will eine neue europäische Superregulierungsbehörde namens EECMA (European Electronic Communications Market Authority) einrichten, die sich vor allem grenzüberschreitenden Wettbewerbsfragen widmen soll. Als Beispiel für die Notwendigkeit einer EECMA führt die Kommission die gescheiterten nationalen Regulierungsbemühungen in der Frage des Auslands-Roaming in Mobilfunknetzen an. Hier konnte eine Lösung erst auf Initiative der EU-Kommission herbeigeführt werden. Gleichwohl will sie die Unabhängigkeit der nationalen Regulierer wahren und lediglich ein Veto-Recht der EU-Kommision einführen.

Roland Honekamp, Mitarbeiter der EU-Kommission im Bereich Informationsgesellschaft verteidigte den Kommissionsvorschlag damit, dass sich die nationalen Regulierer mit Hilfe der EECMA ihre Kompetenzen vertiefen und erweitern könnten. Außerdem würde die Kommission Kompetenzen an EECMA abgeben. Für Unternehmen verringere sich das Risiko, regulatorisch belangt zu werden. Gleichwohl sei fraglich, wie die Entscheidungen der Behörde mit bindender Wirkung versehen werden können, wenn diese wie geplant außerhalb des Gemeinschaftssystems angesiedelt seien.

Annegret Groebel, Mitarbeiterin der Bundesnetzagentur, warnte eindringlich vor der Einrichtung der EECMA. Eine Änderung des bestehenden Rahmenwerks könne gefährlich sein, die dadurch entstehenden Rechtsunsicherheiten könnten die Investitionsentscheidungen der Unternehmen verzögern. Gleichwohl sei ein koordinierter Ansatz notwendig, damit die EU-Vorgaben dieselbe Weise ausgelegt und befolgt werden. Groebel stellte daher einen Kompromissvorschlag vor: Es gebe bereits die Empfehlung zu relevanten Märkten, die auch im nationalen Recht verankert sei. Wenn ein nationaler Regulierer diese ignoriere, könne er über die nationalen Gerichte zur Rechenschaft gezogen werden. Man könne, so Groebels Vorschlag, eine ähnliche Verpflichtung für die Regulierer aufnehmen, die Empfehlung des europäischen Koordinierungsgremiums zu berücksichtigen. (Christiane Schulzki-Haddouti) / (anw)