Arbeitsminister startet Informationskampagne zur Kurzarbeit

Arbeits- und Sozialminister Olaf Scholz ruft krisengeschĂĽttelte Unternehmen dazu auf, von einer Ausweitung und Vereinfachung der Kurzarbeiterregelung Gebrauch zu machen.

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  • Frank Möcke

Mit einer großangelegten Kampagne ruft Arbeits- und Sozialminister Olaf Scholz krisengeschüttelte Unternehmen dazu auf, Kurzarbeitergeld zu beantragen. In einem an Betriebsräte gerichteten Schreiben weist er darauf hin, dass das bislang relativ komplizierte Antragsverfahren deutlich vereinfacht werden soll. Die Voraussetzungen, unter denen Kurzarbeit eingerichtet werden kann, sollen ebenfalls zwei Jahre lang insoweit modifiziert werden, dass die staatliche Unterstützung auch für befristet Beschäftigte und Leiharbeitnehmer beansprucht werden kann. Die maximale Bezugsdauer beträgt 18 Monate.

Betriebsräte sollen helfen, die Verbesserungen im Kollegenkreis und der Geschäftsführung bekannt zu machen. Der Minister äußert sich zuversichtlich, dass die entsprechenden Vereinbarungen zügig von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden und gegebenenfalls rückwirkend ab dem 1. Februar gelten können.

Kurzarbeit soll den Unternehmen ermöglichen, Entlassungen zu vermeiden, indem sie ihre Angestellten durch Kurzarbeitergeld unterstützt weiterbeschäftigen. Der Anspruch hängt nicht von der Größe des Unternehmens oder der Anzahl der Beschäftigten ab: Kurzarbeitergeld kann für den Konzern mit tausenden Beschäftigten genauso in Frage kommen wie für den Handwerksbetrieb oder die Werbeagentur, die mindestens einen Angestellten haben. (fm)