Googles Datenschützer fordert Nutzer zu mehr Eigeninitiative auf

"Menschen müssen besser lernen, ihre Privatsphäre in der digitalen Welt zu managen. Sie müssen lernen, wann sie anonym bleiben wollen und wann sie identifiziert werden möchten", sagt Googles Global Privacy Counsel in der Wochenzeitung "Die Zeit".

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Googles Global Privacy Counsel Peter Fleischer fordert Internetnutzer dazu auf, mehr auf ihre Privatsphäre zu achten. Der Datenschutzbeauftragte des Suchdienstleisters sagte laut einem Bericht der Wochenzeitung Die Zeit: "Menschen müssen besser lernen, ihre Privatsphäre in der digitalen Welt zu managen. Sie müssen lernen, wann sie anonym bleiben wollen und wann sie identifiziert werden möchten."

Dazu gibt Fleischer die Empfehlung aus, dass die Web-Surfer "von vornherein die Datenschutz-Einstellungen nutzen, denn dafür wurden sie gemacht". Google-Nutzer hätten bei personalisierten Diensten die darin festgelegten Datenschutzrechte: "Nämlich Zugang zu dem, was wir gespeichert haben, Korrektur ihrer persönlichen Daten und deren Löschung." Weiter stellt Fleischer klar, sein Unternehmen verkaufe keine Daten. Google kenne seine mehr als 500 Millionen Nutzer nicht und wolle das auch nicht. Der Handel mit Daten sei nicht das Geschäftsmodell des Unternehmens.

Im Sommer vorigen Jahres geriet Google in das Visier europäischer Datenschützer. Sie monierten, mit der Bevorratung von Suchanfragen verstoße das Unternehmen möglicherweise gegen europäische Datenschutzbestimmungen. Google begrenzte daraufhin die Speicherfrist auf 18 Monate und widerspricht Forderungen der Datenschützer, die Speicherfrist auf sechs Monate zu begrenzen. Fleischer betonte nun laut dem Bericht, dass sich Google "exakt nach den europäischen Datenschutzrichtlinien" richte, aber dass es zudem dringend nötig sei, Standards zu entwickeln, "die weltweite Geltung haben".

Diese Forderung hatte Fleischer bereits im September 2007 auf einer UNESCO-Konferenz aufgestellt. Kurz darauf hatte sich Google-Chef Eric Schmidt zu Wort gemeldet und gegen staatliche Regulierungsansätze ausgesprochen. Die Artikel-29-Gruppe der europäischen Datenschützer meint, Unternehmen sollten genau darlegen, warum sie auf eine längere Speicherfrist nicht verzichten können. In jedem Fall müsse jeder Suchdienstleister einen leicht zugänglichen Hinweis über die Datenspeicherung in seinem Angebot anbringen. (anw)