Urheberrecht: Große Koalition will Haftung von Sharehostern verschärfen

Die Arbeitsgruppe "Innen und Justiz" hat sich auf Änderungen in Urheberrechtsfragen verständigt: Haftungsprivilegien von Hostprovidern sollen eingeschränkt und auch Zugangsanbieter stärker in die Pflicht genommen werden.

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Die Arbeitsgruppe "Innen und Justiz" im Rahmen der Koalitionsgespräche von CDU/CSU und SPD will die Haftungsprivilegien von Hostprovidern aus dem Telemediengesetz einschränken und auch Zugangsanbieter stärker in die Pflicht nehmen. Dies erfuhr heise online aus Verhandlungskreisen. Damit soll die Rechtsdurchsetzung verbessert werden. Massenhaften Urheberrechtsverletzungen durch Online-Plattformen, die auf illegalen Geschäftsmodellen aufbauen und darüber etwa Werbeeinnahmen generieren, will die geplante große Koalition einen Riegel vorschieben.

Speicherdienste wie RapidShare sollen Verantwortung für die von ihnen bereit gestellten Inhalte tragen. Sie dürften sich nicht länger "hinter dem Haftungsprivileg für Hostprovider verstecken können". Sharehoster im deutschsprachigen Raum haben unter zunehmendem Druck der Rechteinhaber durch zahlreiche Änderungen ihrer Geschäftsmodelle aber bei Filesharern schon an Anziehungskraft eingebüßt. Im Sommer bestätigte der Bundesgerichtshof zudem bereits umfangreiche Handlungs- und Prüfpflichten für solche Plattformen; die Anbieter können demnach als Störer in Haftung genommen werden.

Nicht ganz durchsetzen konnten sich Unionspolitiker mit ihrer auch im Wahlprogramm festgeschriebenen Forderung, dass Zugangsanbieter Warnhinweise nach dem "Three-Strikes-Modell" an Internetnutzer im Kampf gegen Rechtsverletzungen versenden sollen. SPD-Netzpolitiker lehnen solche Warnhinweise ab, da technisch erforderlich sei, den gesamten Datenstrom zu kontrollieren; das wäre ein Grundrechtseingriff und mit der Wirkung einer totalen Postkontrolle gleichzusetzen.

Wörtlich ist von derlei im derzeit vorgesehenen Ausschnitt für eine Koalitionsvereinbarung nun nicht die Rede. Eine Hintertür lässt der Text aber offen. So sollen Internetnutzer "besser in die Lage" versetzt werden, "zwischen legalen und illegalen Angeboten im Netz zu unterscheiden", um Rechtsverstößen vorzubeugen.

Schon in der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" des Bundestags der vergangenen Legislaturperiode hatten sich die beteiligten Politiker nicht auf eine gemeinsame Formulierung für oder gegen ein Warnhinweisverfahren einigen können. Die noch amtierende Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) blockte Forderungen der Verwerter aus der Kulturindustrie nach einer "abgestuften Erwiderung" auf Urheberrechtsverletzungen immer entschieden ab, da es sich dabei um ein "Angst-Modell" handle.

(anw)