Bundespatentgericht hebt Motorolas Push-Patent auf

Mit dem Schutzrecht für Push-Technik hatte die Google-Tochter durchsetzen können, dass Apple in Deutschland fast zwei Jahre lang keine E-Mails per Push an seine iCloud-Kunden senden durfte.

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Von
  • Christian Kirsch

Knapp ein Jahr nach dem britischen High Court hat nun auch das Bundespatentgericht (BPatG) das ursprüngliche Pager-Patent (EP0847654) der Google-Tochter Motorola für nichtig erklärt. Das berichtet der Patentbeobachter Florian Müller in seinem Blog. Von zehn geänderten Versionen der Erfindung habe vor dem BPatG lediglich die allerletzte überlebt, die jedoch wesentlich enger gefasst sei als die jetzt aufgehobene.

Motorola hatte noch im Februar 2012 auf der Grundlage des Schutzrechts vor dem Landgericht Mannheim durchsetzen können, dass Apple den Push-Service seiner Cloud-Mail in Deutschland abschalten musste. Im Oktober 2013 durfte es ihn gegen Zahlung einer Kaution von 100 Millionen Euro wieder anschalten.

Die jetzige Entscheidung betrifft auch Microsoft, die das britische Urteil gegen Motorola erstritten hatte. In Deutschland drohten Microsoft bislang Schadenersatzforderungen wegen der Verletzung des Patents in der Zeit, in der Motorola eigenständig war. Seit der Übernahme durch Google ist Microsoft durch eine ältere Lizenzvereinbarung mit dem Internetkonzern geschützt.

Müller weist darauf hin, dass Google vor dem Bundesgerichtshof gegen die Aufhebung des Patents vorgehen kann. Es läuft jedoch ohnehin 2015 aus. (ck)