Spore: Ärger über Kopierschutz [Update]

Will Wrights mit vielen Vorschusslorbeeren versehene Lebewesen-Simulation, die seit 4. September im Handel ist, sorgt für heftige Diskussionen. Gegenstand ist unter anderem das verwendete Kopierschutz- und Nutzungskontrollsystem.

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Das ab 4. September im Handel befindliche Lebewesen-Simulationsspiel Spore des "Sims"-Schöpfers Will Wright hat bei Käufern und Spielern international ein sehr gemischtes Echo ausgelöst. Dieses schlägt sich nicht zuletzt in den mittlerweile über 2000 Kommentaren beim US-Medien-Versandriesen Amazon.com für das von Electronic Arts veröffentlichte Spiel nieder. Diese verzeichnen neben vereinzelter Begeisterung über kreative Freiheiten des Spielers auch bittere Enttäuschung, die einerseits den wenig abwechslungsreichen Spielablauf betrifft, andererseits aber auch das verwendete Kopierschutz- und Nutzungskontrollsystem.

Die Kritiker scheinen speziell den produktbezogenen Amazon.com-Kommentarbereich als Plattform zum Luftablassen auserkoren zu haben. Die Durchschnittsbewertung für das Spiel ist dort infolgedessen bereits auf einen von fünf möglichen Sternen abgesunken, was in keinem Verhältnis mehr zur allgemeinen Bewertung des Spiels in den einschlägigen Medien steht. Im internationalen Querschnitt bei Metacritic steht es mit einer 86-Prozent-Bewertung zwar nicht glänzend, aber doch noch ganz solide da. Beim deutschen Amazon-Zweig drehen sich die Spore-Produktkommentare seit gestern ebenfalls vorrangig um den Kopierschutz, während es zuvor hauptsächlich um vorhandene oder mangelnde spielerische Qualitäten gegangen war. Nachdem Will Wright das Erscheinen des Spiels bereits seit über zwei Jahren angekündigt und die Medien immer wieder mit vielversprechenden kleinen Einblicken gefüttert hatte, waren die Erwartungen an den Spaß, den das neue Werk des Simulationskönigs mit seinem eigenwilligen und ungewöhnlichen Spielkonzept vermitteln würde, enorm hoch gesteckt. Im deutschsprachigen, von Fans betriebenen Spore-Forum nimmt das Aktivierungsproblem bislang noch keinen nennenswerten Raum ein.

Auf der offiziellen Spore-Website findet sich im "News"-Bereich eine Stellungnahme des Publishers Electronic Arts zu der Diskussion um Kopierschutz und Online-Aktivierung sowie eine Liste häufig gestellter Fragen mit passenden Antworten zum Thema.

Spore nutzt den von Sony entwickelten SecuROM-Kopierschutz in der Version 7.37.0014 in Verbindung mit einer Online-Aktivierung. Den Stein des Anstoßes für die meisten Kritiker bildet nicht etwa der Kopierschutz als solcher, sondern vielmehr diese Aktivierung – beziehungsweise man ärgert sich über die Nutzungskontrolle der digitalen Rechteverwaltung (Digital Rights Management, DRM), die diese mit sich bringt.

SecuROM verhält sich normalerweise unkritisch, was die Systemebene betrifft, und hat auch – anders als das konkurrierende System Starforce – bislang noch für keine größeren Skandale gesorgt. Je nach Wunsch des Publishers lassen sich verschiedene Kontrollmechanismen an den Kopierschutz anbinden. Bei Spore ist der Betrieb des Spiels an eine Online-Aktivierung gebunden, ähnlich wie man sie etwa von Windows XP und Vista, von verschiedenen Anwendungsprogrammen oder auch von Valves Steam-System kennt. Mit Letzterem arbeiten Spiele wie Half-Life 2. Das mit dem Kopierschutz gekoppelte DRM-System erlaubt es im Fall von Spore, das Spiel auf bis zu drei Rechnern nacheinander oder gleichzeitig zu installieren. Jede dieser drei "Neuinstallationen" auf verschiedenen PCs erfordert den Kontakt zum Internet. Wenn dieses Kontingent verbraucht ist und man eine weitere Aktivierung benötigt, soll man den Electronic-Arts-Kundensupport ansprechen, was entweder kostenlos über ein Webformular im "Direkthilfe-Center" oder über die technische 0900-Hotline möglich ist, deren Anruf mit 25 Cent pro Minute zu Buche schlägt. Der Kundensupport entscheidet dann im Einzelfall über eine eventuelle Erweiterung des Aktivierungskontingents. Eine wiederholte Installation auf demselben Rechner soll hingegen problemlos möglich sein; als "derselbe Rechner" gilt dabei ein System, an dem nicht mehr als eine wichtige Hardwarekomponente gleichzeitig verändert worden ist. Wie es heißt, bekommt derjenige, der das aktivierte Spiel deinstalliert, während der Rechner online ist, rechnerisch eine Erstinstallation gutgeschrieben.

Dieselbe Lösung, die jetzt bei etlichen Spore-Käufern besonders in den USA für lange Gesichter gesorgt hat, kam auch bereits bei dem vorab veröffentlichten Spore-Labor zum Einsatz. Viele Anwender bemerken die Online-Aktivierung des Programms überhaupt nicht, weil diese in das Anlegen eines Online-Accounts bei Electronic Arts eingebettet ist. Den wiederum benötigt man ohnehin, wenn man an dem weltweiten Kreaturen-Pool der Spore-Schöpfer und -Nutzer Anteil haben und auch eigene Geschöpfe hinzufügen will.

Ärger um eine ganz ähnliche Aktivierungslösung, die allerdings zum Handelsstart auch noch unter überlasteten Aktivierungsservern sowie technischen Bugs litt, gab es übrigens auch bei dem vor knapp einem Jahr veröffentlichten Bioshock von 2K Games.

Auch das von vielen Action-Rollenspielern heiß erwartete Sacred 2 vom deutschen Publisher Ascaron, das am 2. Oktober für Windows-PCs erscheinen soll, wird den Ankündigungen des Herstellers zufolge eine SecuROM-Variante mit Online-Aktivierung als Kopierschutz verwenden.

Ähnliches gilt für das zum Herbst angekündigte Command & Conquer: Alarmstufe Rot 3 von Electronic Arts. Auch dort kommt SecuROM in Verbindung mit einer Online-Aktivierung zum Einsatz. Hier allerdings wollen die Hersteller fünf "Neuinstallationen" erlauben. Wie üblich soll nach dem Verbrauch dieses Kontingents der Kundensupport des Publishers von Fall zu Fall über weitere Aktivierungen entscheiden.

Rechtlich gesehen ist die Beurteilung der Aktivierungspflichtigkeit von Software schwierig. Sie schränkt die Wiederverkaufbarkeit ein oder macht sie praktisch sogar zunichte, bringt ein Risiko durch die unsichere Bestandsdauer der Aktivierungsserver mit sich und setzt den Käufer einer oft unwillkommenen Nutzungskontrolle aus. Wenn ein Käufer vor dem Kauf darüber Bescheid wusste, was ihn erwartet, kann die Aktivierungspflicht jedenfalls nicht als Mangel gelten und löst insofern auch keine Gewährleistungsansprüche aus. Ob sie ansonsten einen Mangel im Sinne des BGB darstellen kann, der den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Produkts einschränkt, ist juristisch umstritten. Je stärker sich Verfahren dieser Art in der Softwarebranche durchsetzen, desto weniger kann ein Kunde im Zweifelsfall darauf verweisen, er habe beim Kauf seines Spiels nicht mit Nutzungseinschränkungen der beschriebenen Art rechnen können. Gerichtsentscheidungen, die eine klare juristische Bewertung der Aktivierungspflicht von Spielen liefern könnten, gibt es bislang nicht.

Update:

Ascaron, Publisher von "Sacred 2 – Fallen Angel", legt Wert darauf, dass die Spielart des Kopierschutzes für das kommende Action-Rollenspiel sich stark von der unterscheidet, die Electronic Arts verwendet. Zwar soll wie beschrieben auch bei "Sacred 2" SecuROM verbunden mit einer Aktivierung zum Einsatz kommen, aber die Schutzmaßnahmen sind weniger restriktiv gehalten als bei Spore. SecuROM ist ein System, das sich abhängig von den Wünschen des jeweiligen Publishers sehr unterschiedlich zuschneiden lässt. So vermag dieser nicht nur festzulegen, ob das Spiel eine Online-Aktivierung erfordert und unter welchen Voraussetzungen die Nutzung gesperrt wird, sondern er kann auch zahlreiche andere Aspekte der Arbeitsweise nach seinem Bedarf konfigurieren. Bei "Sacred 2" soll es beispielsweise keine Begrenzung in der Anzahl der Neuinstallationen geben. Die Aktivierung selbst soll sich nicht nur automatisch vom Installationsrechner aus, sondern auch manuell über eine Unlock-Website beziehungsweise über den Support durchführen lassen.

Einen Vorteil der verwendeten digitalen Rechteverwaltung bei "Sacred 2" sieht Ascaron darin, dass der Originaldatenträger zum Spielen nicht im Laufwerk zu liegen braucht. Weiterhin sei es Nutzern erlaubt, mit einem einzigen Spielexemplar, das auf zwei Rechnern gleichzeitig installiert ist, im LAN gegeneinander anzutreten oder zeitgleich unabhängig voneinander im Singleplayer-Modus zu spielen. Wenn das Spiel auf einem dritten Rechner installiert werden soll, müsse der Käufer zuvor auf eine der zwei bisherigen Installationen verzichten und die dafür benutzte Lizenz wieder freischalten lassen, was online geschehen könne.

Im Falle eines defekten Rechners, so Ascaron, kann die Deinstallation auch durch den Kundenservice erfolgen, sofern der Käufer das Spielhandbuch mit dem aufgedruckten Code besitzt. Das Kopierschutzsystem erkenne den Rechner, auf dem das Spiel installiert ist, erst dann nicht mehr als denselben wieder, wenn der Besitzer mindestens zwei Komponenten gleichzeitig wechselt. (psz)