Korruption bei Telekom Austria: Schuld- und Freispruch für Ex-Politiker

Die jahrelange Korruption bei der teilstaatlichen Telekom Austria (TA) hat zu so vielen Strafprozessen geführt, dass sie zur Übersichtlichkeit nummeriert werden.

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Im Reigen der Strafverfahren aus dem Korruptionssumpf der Telekom Austria sind laut österreichischen Medienberichten weitere Urteile gefallen: Das Wiener Landesgericht für Strafsachen verurteilte Arno Eccher wegen falscher Zeugenaussage zu fünf Monaten Haft auf Bewährung. Vom Vorwurf der Geldwäsche wurde der ehemalige Politiker (FPÖ, später BZÖ) allerdings freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Die jahrelange Korruption bei der teilstaatlichen Telekom Austria (TA) hat zu so vielen Strafprozessen geführt, dass sie zur Übersichtlichkeit nummeriert werden. Das nun in erster Instanz entschiedene Verfahren gegen Eccher gehört zum Bereich "Telekom IV", in dem im September zahlreiche Schuldsprüche ergangen sind. Auch sie sind nicht rechtskräftig. Das Gericht sah es dabei als erwiesen an, dass die Telekom Austria 2006 der damaligen Parlamentspartei BZÖ 960.000 Euro zugesteckt hat. Zur Verschleierung wurde das Geld durch zwei Werbeagenturen geschleust.

Eccher verwendete das Geld für den BZÖ-Wahlkampf. Er will aber nicht gewusst haben, dass das Geld bei der Telekom Austria veruntreut worden war. Ein Zeuge aus dem BZÖ-Umfeld hatte Eccher gegenüber den Ermittlern belastet. Nun, per Videolink aus Abu Dhabi zugeschaltet, milderte der Zeuge seine Aussage deutlich ab. Damit war für den Schöffensenat nicht erwiesen, dass Eccher wusste, woher das Geld gekommen war. Und da der Straftatbestand der Geldwäsche Wissentlichkeit voraussetzt, wurde Eccher freigesprochen.

Gleichzeitig aber sah es der Schöffensenat als erwiesen an, dass Eccher wusste, dass der BZÖ-Abgeordnete Klaus Wittauer bei der TA Geld besorgte. Vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss hatte Eccher entsprechende Wahrnehmungen in Abrede gestellt. Für diese falsche Zeugenaussage wird der Angeklagte mit fünf Monaten Haft auf Bewährung bestraft.

Schon im August war Eccher im Verfahren Telekom III ebenfalls wegen falscher Zeugenaussage vor dem Untersuchungsausschuss verurteilt worden; auch damals fasste er, nicht rechtskräftig, fünf Monate bedingter Haft aus. Bei Telekom III geht es um eine 2004 verdeckt erfolgte Parteispende der Telekom Austria an die Partei FPÖ, deren Bundesgeschäftsführer Eccher damals war. Laut seiner Aussage hatte er von dem Geldfluss nichts gewusst. Das Gericht glaubte ihm das aber nicht.

Im Januar beginnt der Strafprozess "Telekom V", bei dem sich sieben Angeklagte verantworten müssen. Es geht um den auffallend günstigen Verkauf einer TA-Liegenschaft in bester Lage an eine Gesellschaft, die die Staatsanwaltschaft dem damaligen ÖBB-Chef Martin Huber und seiner Gattin zurechnet. Diese Firma verkaufte die Immobilie weniger später zum doppelten Preis an einen wichtigen Geschäftspartner der ÖBB. (jk)