Verbraucherschützer mahnen Telekom wegen LTE-Drossel ab

Nach dem Rechsstreit um die geplante DSL-Drossel hat die Telekom nun auch wegen ihrer LTE-"Flatrates" Ärger mit den Verbraucherschützern. Die wollen zur Not vor Gericht gehen.

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Die Verbraucherzentrale Sachsen hat die Deutsche Telekom wegen einer Geschwindigkeitsdrossel in ihren LTE-Tarifen abgemahnt. Die in den Tarifen "Call & Surf Comfort via Funk" Drossel, die ab einem bestimmten Datenvolumen greift, benachteilige die Verbraucher unangemessen, teilten die Verbraucherschützer am Mittwoch in Leipzig mit. Die Telekom sei aufgefordert worden, bis zum 11. Dezember eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Die Telekom bewirbt die Tarife "mit bis zu 100 Mbit/s" gezielt für Regionen, in denen keine schnellen Breitbandzugänge über das Festnetz angeboten werden. In den von den Verbraucherschützer kritisierten Tarifen wird die angebotene Bandbreite (16, 50 und 100 Mbit/s) nach Verbrauch eines bestimmten Datenvolumens (10, 15 und 30 GByte) auf 384 kbit/s gedrosselt. Die Zugänge kosten derzeit 35, 40 beziehungsweise 50 Euro pro Monat, nach Verbrauch des Inklusivvolumens können für 15 Euro einmalig 10 GByte zusätzlich gebucht werden.

"Wir sind der Meinung, dass der Tarif die Verbraucher unangemessen benachteiligt, weil er eine Geschwindigkeitsdrosselung nach Verbrauch eines bestimmten Surfvolumens vorsieht", meint Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Die gedrosselte Geschwindigkeit von 384 kbit/s bezeichnen die Verbraucherschützer als "vorzeitlich". "Von dem gepriesenen schnellen Internet via Funk bleibt für die Verbraucher vor allem der Eindruck blumiger Werbeversprechungen", meint Henschler. Sollte die Telekom die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgeben, wollen die Verbraucherschützer vor Gericht gehen.

Die Telekom war zuletzt unter Druck geraten, weil sie eine Geschwindigkeitsdrossel für ihre DSL-Flatrate-Tarife angekündigt hatte. Daraufhin hatte das Landgericht Köln der Telekom auf Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Ende Oktober untersagt, gedrosselte Tarife als Flatrate zu verkaufen. Medienberichten zufolge will die Telekom künftig ihre Vermarktung anpassen und nur noch ungedrosselte Tarife als Flatrate bezeichnen. (vbr)