Sendezeitbegrenzung für Erotikseiten im Internet greift

Die Kommission für Jugendmedienschutz der Länder (KJM) geht verstärkt gegen "entwicklungsbeeinträchtigende Angebote" vor, die ihre Inhalte nicht durch passende technische Mittel oder zeitliche Beschränkungen abschotten.

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Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) geht gemeinsam mit der bundesweiten Kontrollstelle jugendschutz.net verstärkt gegen "entwicklungsbeeinträchtigende Angebote" wie Erotik-Webseiten vor, die ihre Inhalte nicht durch passende technische Mittel oder zeitliche Beschränkungen vor Kindern und Jugendlichen abschotten. "Wir haben angefangen, entsprechende Verfahren zu eröffnen", erklärte Verena Weigand, Leiterin der Stabsstelle der Jugendschutzaufsicht der Länder, gegenüber heise online. Es gebe einen Auftrag des Gesetzgebers, der umzusetzen sei. Zugleich begrüßte sie prinzipiell erste Vorstöße von Sendern, für die Online-Wiedergabe einschlägiger Beiträge eine Zeitbegrenzung fürs Internet auf die Nachstunden mitteleuropäischer Zeit einzuführen: "Technisch gibt es dabei keine Probleme." Zudem seien gerade die Zuschauer von TV-Stationen entsprechende Einschränkungen aus dem laufenden Programm auf der Mattscheibe gewöhnt.

Der nach dem Amoklauf von Erfurt 2002 in Eile verabschiedete Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), über dessen Einhaltung die KJM wacht, enthält in Paragraph 5 strenge Vorgaben für die Verbreitung entwicklungsbeeinträchtigender Internetangebote. Der dort aufgestellte und von den Providern zu beherzigende Grundsatz ist zunächst, dass Kinder oder Jugendliche entsprechende Inhalte üblicherweise nicht wahrnehmen können. Eine Zugangserschwerung ist entweder durch geeignete "technische Mittel" oder eine Zeitbegrenzung zu gewährleisten. Bei einer potenziell schwer beeinträchtigenden Wirkung darf der Anbieter entsprechende Inhalte nur zwischen 23 und 6 Uhr zugänglich machen. Bei einer "Freigabe" von Angeboten für Jugendliche ab 16 Jahren dürfen diese bereits eine Stunde eher verbreitet werden. Sind nur Kinder gefährdet, reicht die Einrichtung eines "getrennten" Inhaltebereichs aus.

Als alternative technische Mittel sieht Paragraph 11 JMStV vor allem Jugendschutzprogramme vor, die von der KJM anerkannt sind. Bislang hat die Einrichtung aber keine entsprechende Softwarelösung für gut befunden. Seit Inkrafttreten der gesetzlichen Regelungen im April 2003 galt aber eine Vereinbarung zwischen der KJM und der Internetbranche, die vor allem Anbieter von Erotik-Inhalten vor der jetzt stärker durchgeführten Rechtsverfolgung bewahrte. Sie sah vor, dass beim korrekten Einsatz des Bewertungs- und Filtersystems der ICRA (Internet Content Rating Association) auf aufsichtsrechtliche Maßnahmen verzichtet wurde. Diesen Stillhaltepakt hat die KJM aber am 18. Dezember "bis auf Weiteres" aufgehoben, da der entsprechende Modellversuch mit ICRA ergebnislos ausgelaufen sei.

Anbietern entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte steht alternativ zu einer Zeitbegrenzung der Einsatz weiterer technischer Hürden unterhalb der Ebene ausgesprochener Jugendschutzprogramme offen. Eine Reihe entsprechender Lösungen hat die KJM "positiv bewertet". Sie arbeiten überwiegend mit einer vorgeschalteten Prüfung der Personalausweisnummer und entsprechenden Alterskontrollsystemen, die in der Regel eine große Anzahl potenzieller legitimer Nutzer aufgrund des zu betreibenden Aufwands abschrecken.

Rechtexperten befürchten nun, dass künftig zahlreiche erotische Angebote von den entsprechenden Rubriken bei Bild.de oder Providern wie Freenet bis hin zu den Online-Auftritten von Penthouse, Playboy oder Praline und Co. tagsüber dichtmachen müssen. Generell sei zwar noch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aus der Verfassung zu berücksichtigen, betonte Sabine Frank, Geschäftsführerin der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM), gegenüber heise online. Sie rechne aber mit einigen "schwarzen Webseiten", wenn die gegenwärtigen Verhandlungen mit der KJM über praktikable Lösungen nicht von Erfolg gekrönt seien.

Rundfunkanstalten wie der deutsch-französische Sender Arte preschen derweil mit zeitlichen Einschränkungen vor. Auf der Webseite des Kanals ist etwa eine Dokumentation über die "Feuchtgebiete"-Autorin Charlotte Roche nur noch zwischen 23 und 5 Uhr abrufbar. Ursprünglich verteidigten die Verfasser des JMStV die Aufnahme der Klausel über entsprechende Sendezeitbegrenzungen fürs Internet nach scharfer Kritik aus der Wirtschaft und von Medienpolitikern als reine "Zusatzoption" und "Soll-Norm". (Stefan Krempl) / (jk)