EU-Rat macht Weg frei für europäisches Patentgericht

Die Justizminister der Mitgliedsstaaten haben sich in Rekordzeit darauf verständigt, den Vorstoß der EU-Kommission zu unterstützen, bestehende rechtliche Lücken für die geplante europäische Patentgerichtsbarkeit zu schließen.

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Die Justizminister der Mitgliedsstaaten haben sich in Rekordzeit darauf verständigt, den Vorstoß der EU-Kommission vom Juli zu unterstützen, bestehende rechtliche Lücken für die geplante europäische Patentgerichtsbarkeit zu schließen. Sie segneten Ende der Woche auf ihrem Treffen in Brüssel die Initiative ab, eine Verordnung zu ändern, mit der Zuständigkeiten im Zivilrecht und im internationalen Rechtsverkehr geregelt werden. Damit haben sie eines der verbliebenen Hindernisse auf dem Weg zum umstrittenen EU-Einheitspatent und seiner juristischen Durchsetzbarkeit beiseite geräumt.

Die unter dem Titel "Brüssel I" bekannte Rechtsnorm enthält bislang keinen Bezug zu gerichtlichen Patentstreitigkeiten. Sie soll künftig präzise darlegen, welche Recht sprechenden Gremien im Kontext des "Einheitlichen Patentgerichts" angerufen werden können. Die Neufassung soll auch verdeutlichen, welche Beziehungen zwischen den Vertragsparteien des Übereinkommens über die neue juristische Instanz und den übrigen Mitgliedstaaten gelten sollen.

Justizkommissarin Viviane Reding begrüßte die rasche Einigung als "gute Nachricht für den Binnenmarkt". Damit sei es möglich, dass neben dem Ministerrat auch das EU-Parlament die neuen Regeln "ohne Verzögerung" annehmen und "bürokratische Hindernisse, Zusatzkosten sowie Rechtsunsicherheiten" beiseite schaffen könne. Binnenmarktkommissar Michel Barnier ergänzte, dass die Regierungsvertreter einen "weiteren entscheiden Schritt" gemacht hätten, um das Gesetzespaket zum Einheitspatent umzusetzen. Das zugehörige Gericht werde zu einer "größeren Schlüssigkeit" der Patentrechtsprechung in der EU führen.

Die Kommission appellierte zugleich an die Mitgliedsstaaten, das Abkommen für das Patentgericht möglichst rasch zu ratifizieren und ihr nationales Recht anzupassen. Dies müssen mindestens 13 EU-Länder unter Einschluss von Deutschland, Großbritannien und Frankreich tun, damit der Vertrag gültig wird. Seinen zentralen Sitz soll der Gerichtshof in Paris haben, Nebenstellen sind in London und München vorgesehen. Noch ist aber eine Klage Spaniens gegen das gesamte Projekt vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig, die sich vor allem gegen dessen Übersetzungsbestimmungen richtet. (keh)