Berliner Kammergericht bestätigt Urteil gegen Abmahnanwalt

Der mit seinen Abmahnungen bekannt gewordene Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth ist mit seiner Revision beim Berliner Kammergericht abgeblitzt und muss nun eine 14-monatige Haftstrafe antreten.

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Das Berliner Kammergericht hat die Revision des Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin verworfen. Die niedere Instanz hatte Gravenreuth im September vergangenen Jahres wegen versuchten Betrugs zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Das Kammergericht verwarf die Revision nun mit der verschärfenden Maßgabe, dass sich Gravenreuth sogar des vollendeten Betrugs schuldig gemacht habe. Mit der Entscheidung vom 2. Februar sei das Urteil rechtskräftig, berichtet die taz, Gravenreuth müsse seine Haftstrafe nun antreten. Die Entscheidung des Kammergerichts dokumentiert auch Johannes Eisenberg, Anwalt der taz, auf seiner Website.

Das Landgericht Berlin hatte zuvor als erwiesen erachtet, dass sich Gravenreuth in einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung mit der Berliner Tageszeitung taz des versuchten Betrugs schuldig gemacht hat, und den wegen seiner Abmahnungen bekannt gewordenen Juristen zu einer Haftstrafe verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte Gravenreuth in einem Disput mit der Zeitung, in dem es um ausstehende Zahlungen ging, die Domain taz.de pfänden lassen, obwohl er bereits Kenntnis von der Begleichung seiner Forderung hatte.

Zunächst war der Anwalt vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Berlin war eine Bewährungstrafe aus einem anderen Verfahren in die Strafzumessung eingeflossen. In diesem Verfahren vor dem Landgericht München 1 war Gravenreuth wegen der Veruntreuung von Mandantengeldern zu 11 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Wann von Gravenreuth seine Haftstrafe antreten muss, ist bisher noch nicht bekannt.

Siehe dazu auch:

(pem/Telepolis) / (vbr)