Patent auf Live-Streaming von Yogakursen erteilt

Dem kalifornischen Unternehmen YogaGlo hält in den USA nun ein Patent für das Live-Streaming von "Unterrichtsstunden, einschließlich Yoga".

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Nico Jurran

Auch wenn beim Yoga Wettbewerbsdenken generell verpönt ist, stehen Yogastudios natürlich in Konkurrenz zueinander. Nach Ansicht der international tätigen Verbandes Yoga Alliance hat das kalifornische Unternehmen YogaGlo die Grenze der Fairness nun jedoch überschritten: Der Anbieter von Online-Yogakursen ließ sich in den USA das Live-Streaming von "Unterrichtsstunden, einschließlich Yoga," patentieren.

Der in dem ursprünglichen Antrag (hier online einsehbar) beschriebene Aufbau ist denkbar simpel: Eine Kamera im hinteren Bereich des Kursraums (also mit Blick zum vorne stehenden Lehrer) fängt automatisch die laufende Stunde ein und streamt diese ins Internet beziehungsweise zeichnet sie auf. Der Zuschauer bekommt so laut Beschreibung den Eindruck, "in einer echten Klasse zu sein".

Damit die Sicht auf den Lehrer nicht versperrt wird, sieht YogaGlo einen als "No Mat Area" bezeichneten Korridor vor.

(Bild: Patentantrag)

Nach Angaben der Yoga Alliance lehnt das United States Patent and Trademark Office (USPTO) als zuständige Stelle den ursprünglichen Antrag mit der Begründung ab, die aufgezeigte Vorgehensweise sei ohnehin Stand der Technik (prior art). Daraufhin erweiterte YogaGlo am 8. Oktober den Antrag um den Punkt, dass die Kamera in einer Höhe von 3 Fuß (rund 1 Meter) installiert werden soll, um zu zeigen, "wie es ein Teilnehmer im hinteren Bereich des Raumes den Kurs verfolgen würde". Tatsächlich erteilte das USPTO dem Unternehmen daraufhin das Patent unter der Nummer 8,605,152.

Angriff und Verteidigung

Bereits am 23. September hatte YogaGlo seinem Konkurrenten YogaInternational.com unter Berufung auf den Patentantrag eine Unterlassungserklärung geschickt. Die Yoga Alliance startete daraufhin eine Online-Petition gegen das Patent, die bis heute über 14.000 Unterschriften verbuchen konnte. YogaGlo reagierte seinerseits mit mehreren Stellungnahmen, in denen das Unternehmen unter anderem erklärte, dass man lediglich eine Form des Online-Streamings von Yogastunden patentrechtlich schützen wolle.

Nach Ansicht des Yoga-Alliance-Präsidenten Richard Karpel hat das nun erteilte Patent keinen Wert. So müsse nach US-Recht ein Antragssteller den Patentantrag innerhalb eines Jahres einreichen, nachdem er erstmals selbst die beantragte Technik beziehungsweise Vorgehensweise im Geschäftsverkehr eingesetzt hat. Tatsächlich habe YogaGlo aber bereits am 27. August 2010 über seine Website ein Video verfügbar gemacht, das in der beschriebenen Weise angefertigt worden sei.

Auf einen Hinweis eines anderen Online-Yoga-Anbieters vom 19. Oktober habe YogaGlo die USPTO nicht informiert – was einen Verstoß gegen geltendes Recht darstellen könnte. Zudem meldeten sich laut Karpel inzwischen mehrere Studios und Lehrer, die nach eigenen Angaben Kursmitschnitte aus der beschriebenen Schülerperspektive veröffentlich haben. Dies werde derzeit geprüft.

Nicht das erste Mal

Patentrechtsstreitigkeiten rund um Yoga sind keine Neuheit: Bikram Choudhury, der Entwickler der Hot-Yoga-Variante "Bikram Yoga", ließ sich etwa die Abfolge von 26 Körperstellungen (Asanas) schützen. Seit ein Bundesrichter in Los Angeles öffentlich Zweifel daran äußerte, dass ein solcher Schutz überhaupt möglich ist, scheint Bikrams Firma jedoch eher auf außergerichtliche Einigungen zu setzen.

Aktuell liegt zudem das kalifornische Unternehmen Yogatoes mit den Bekleidungsherstellern Lululemon und Under Armour im Clinch: In zwei Klagen geht es um rutschfeste Yogahandtücher mit Noppen, an denen Yogatoes seit 2005 mehrere Patente hält. (nij)