KEF-Experten empfehlen: Rundfunkbeitrag um 73 Cent senken

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten hat im Zeitraum bis 2016 Mehreinnahmen von 1,146 Milliarden Euro ermittelt.

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Der monatliche Rundfunkbeitrag kann um 73 Cent sinken. Das schlägt die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten vor. ARD, ZDF und Deutschlandradio stehen einem KEF-Bericht (DOC-Datei) zufolge mit dem neuen Rundfunkbeitrag bis 2016 Mehreinnahmen von 1,146 Milliarden Euro ins Haus. Die Kommission empfahl am Mittwoch in Mainz, die Hälfte der zusätzlichen Erträge zur Senkung des Rundfunkbeitrags einzusetzen. Er soll im Monat von 17,98 Euro auf 17,25 Euro sinken. Dieser niedrigere Beitrag könnte frühestens von 2015 an gelten.

Die KEF schickte am Mittwoch ihre Berechnungen an die öffentlich-rechtlichen Sender. Sie werden nun mit den Anstalten und den Bundesländern beraten. Die Entscheidung über eine mögliche Senkung ist den Ländern vorbehalten. Der Rundfunkstaatsvertrag müsste entsprechend geändert werden.

Die Landesmedienanstalten bekommen knapp 1,9 Prozent des Beitragsaufkommens. Sie profitieren deshalb von den prognostizierten Mehreinnahmen in Höhe von 21,8 Millionen Euro, das entspricht 1,3 Cent je Beitrag. Die KEF empfiehlt den Ländern, die Mehreinnahmen durch Veränderung des Prozentsatzes der Landesmedienanstalten zusätzlich zu nutzen, um den Rundfunkbeitrag zu senken.

Der Milliardenüberschuss war vor zwei Wochen durch Äußerungen des sächsischen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich (CDU) vorab publik geworden. Er brachte darauf eine Absenkung des Rundfunkbeitrags um bis zu einen Euro ins Spiel. Dafür setzte es im sächsischen Landtag Kritik von der Opposition.

Seit Anfang 2013 wird der monatliche Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro pro Haushalt und unabhängig von der Zahl der Geräte fällig statt der bisherigen GEZ-Gebühr pro empfangsfähigem Gerät. SWR-Justiziar Herrmann Eichler sieht die Reform als gelungen an und empfahl eine Entlastung bei möglichen Mehreinnahmen. Dabei empfahl er, die Mehreinnahmen vor allem dazu zu verwenden, Mehrbelastungen von Unternehmen, Kommunen und Kirchen durch Gesetzeskorrekturen wieder auszugleichen. (mit Material der dpa) / (anw)