Bundesrat: Polizei soll erweiterten Zugriff auf E-Ausweis-Daten erhalten

Der Bundesrat fordert, digitale Lichtbilder aus den Personalausweisregistern der Meldebehörden für Polizei- und Ordnungsbehörden auch zur allgemeinen Gefahrenabwehr verfügbar zu machen.

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Der Bundesrat setzt sich für eine Verschärfung des Regierungsentwurfs zur Novelle des Personalausweisgesetzes ein. In einer am heutigen Freitag verabschiedeten Stellungnahme fordern die Länder vor allem erweiterte Möglichkeiten zum Abruf der für den elektronischen Personalausweis gespeicherten persönlichen Daten. So sollen Polizei- und Ordnungsbehörden auch zur allgemeinen Gefahrenabwehr online auf digitale Lichtbilder aus den Personalausweisregistern der Meldebehörden zugreifen dürfen. Der automatisierte Zugang zu den Fotos sei in diesen Fällen "zwecks schneller Personenidentifizierung unabdingbar". Als Beispiel führt der Bundesrat eine Fahndung nach einer Suizidandrohung an.

Die von der Regierung parallel zu den Vorkehrungen beim biometrischen Reisepass vorgesehene Hürde, dass der Online-Zugriff auf Lichtbilder auf eilbedürftige Fälle außerhalb der normalen Öffnungszeiten der Meldeämter beschränkt werden soll, wollen die Länderchefs entgegen der Empfehlung des Innenausschusses des Bundesrates dagegen aufrecht erhalten. Sie folgten in der Plenarabstimmung zudem nicht den Appellen der Innenpolitiker, die Datenverarbeitungsmöglichkeiten zur Identitätsprüfung im Rahmen einer Polizeikontrolle auszuweiten. Beamte hätten demnach die erhobenen biometrischen Daten für einen "automatisierten Abgleich mit erkennungsdienstlichen Dateien" von Bund und Ländern verwenden dürfen. Als Referenzdatenbanken hatte der Innenausschuss insbesondere das beim Bundeskriminalamt (BKA) geführte Automatische Fingerabdruck-Identifizierungssystem (AFIS) im Blick.

Bisher enthält das Vorhaben eine Befugnis für die kontrollierenden Stellen, die Übereinstimmung von Lichtbild und Fingerabdruck des Dokumenteninhabers anhand der vor Ort aufgenommenen biometrischen Daten und den im Speichermedium des Personalausweises aufbewahrten biometrischen Merkmalen im Rahmen eines 1:1-Vergleichs festzustellen. Damit solle eine Prüfung möglich werden, ob die kontrollierte Person auch der berechtigte Inhaber des Passes ist. Eine Täuschung über deren Identität mithilfe eines echten Ausweises, der unrichtige Angaben enthalte, sei aber nicht aufzudecken, hatten die Innenpolitiker moniert.

Der Entwurf wird nun zunächst im Bundestag weiter beraten, bevor der Bundesrat noch einmal das Wort hat. Mit dem Vorstoß will die Regierung die Grundlagen für ein einheitliches Ausweisrecht, die freiwillige Speicherung zweier Fingerabdrücke und eines elektronischen Identitätsnachweises sowie die Möglichkeit der Aufbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur auf einem kontaktlos auslesbaren Chip auf dem E-Perso schaffen. Der "Ausweis" fürs Internet soll die verbindliche elektronische Übermittlung von Identitätsmerkmalen ohne biometrische Daten in Online-Anwendungen und in lokalen Verarbeitungsprozessen etwa an Automaten gestatten. (Stefan Krempl) / (vbr)