Schwarz-Grün in Hessen will Datenschutz und Informationsfreiheit stärken

CDU und Grüne in Hessen haben sich auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag geeinigt. Sie wollen die Privatsphäre von Internetnutzern verbessern sowie einen Anspruch auf Akteneinsicht und ein Rückgaberecht für Apps schaffen.

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Die schwarz-grüne Koalition in Hessen unter Volker Bouffier (links) Tarek Al-Wazir (rechts) will der Netzpolitik einen wichtigen Platz einräumen

(Bild: dpa)

CDU und Grüne in Hessen haben ihren gemeinsamen Koalitionsvertrag vorgestellt, der das erste hiesige schwarz-grüne Bündnis in einem Flächenland perfekt machen soll. In dem gut 100-seitigen Papier mit dem Titel "Verlässlich gestalten – Perspektiven eröffnen" versprechen die neuen Partner, das sie die Privatsphäre von Internetnutzern verbessern, einen Anspruch auf Akteneinsicht schaffen sowie ein Rückgaberecht für Apps über den Bundesrat durchsetzen wollen.

Der Fahrplan für die kommenden Jahre bis 2019 enthält ein Unterkapitel zur Medien- und Netzpolitik. "Der sichere Anschluss an schnelle Datennetze ist ein tragender Pfeiler für künftigen wirtschaftlichen Erfolg und eine freiheitliche Gesellschaft", heißt es darin. Hessen verfüge über eine "starke Informations- und Kommunikationstechnologie-Industrie" und beherberge mit dem DE-CIX "den größten Internetknotenpunkt Europas". Hieraus ergebe sich eine "besondere Verantwortung der hessischen Landespolitik".

Vorschläge zum Vorantreiben der IT- und Online-Sicherheit oder zum Abschotten von Netzknoten vor unerwünschten Geheimdienstzugriffen finden sich in der Vereinbarung nicht. Dafür werden Datenschutzinitiativen angekündigt. Der "hohe hessische Standard" beim Absichern der Privatsphäre soll so auch für die laufende einschlägige EU-Reform "zur Richtschnur" werden. Das Nutzen personenbezogener Informationen wollen Christdemokraten und Grüne insbesondere im Internet nur mit Nutzereinwilligung, "praxisgerechten Widerspruchsrechten sowie Löschungsmöglichkeiten" für die Verbraucher erlauben.

Webanbieter dürften demnach Cookies nur noch mit Genehmigung der Betroffenen setzen. Daten von Minderjährigen sollten nur in "minimalem Rahmen gespeichert und überhaupt nicht weitergegeben werden. Das Löschen von Konten, Abos oder sonstigen Mediendiensten müsse auf Wunsch unverzüglich, komplett und endgültig mit allen zugehörigen Informationen erfolgen. Möglichkeiten zum Erstellen von Profilen durch "digitale Fingerabdrücke" von Browsern sollen "eingedämmt" werden. Bei sozialen Netzwerken müssten die höchsten Schutzeinstellungen Standard sein.

Die Netzpolitik will Schwarz-Grün institutionell bündeln, "um ihr ressortübergreifend mehr Gewicht zu verleihen". Die bisherigen Zuständigkeiten für E-Government und IT sollen um diesen Bereich erweitert werden. Parallel möchte sich die Koalition für "die Wahrung der Netzneutralität" einsetzen, um Teilhabe, Innovation, einen fairen Wettbewerb und Meinungsfreiheit im Internet zu fördern. Mit dem Urheberrecht sollen im Rahmen eines "fairen Interessensausgleich" Schöpfer vergütet sowie Nutzer zu einer "zeitgemäßen" Inanspruchnahme von Werken befähigt werden.

Die Vereinbarung hält außerdem fest, dass zum Programmauftrag eines zukunftsorientierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks "ein möglichst umfassendes werbefreies Angebot im Internet" gehört. Man wolle daher gemeinsam mit anderen Ländern überprüfen, wie bei gewährleisteter Entlohnung der Urheber die "Depublikationspflicht" von ARD und ZDF für eigenproduzierte Angebote beendet werden könne und ob weitere Verbreitungswege offen stünden.

Zur Bekämpfung der "zunehmend flächendeckend" verbreiteten Cyberkriminalität wollen die Koalitionäre "entschlossen präventive und repressive Maßnahmen" ergreifen. Gleichzeitig halten sie fest, dass sie in der Frage der auf Bundesebene von Schwarz-Rot beschlossenen Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung "nicht übereinstimmen", und sich Hessen daher in dieser Frage im Bundesrat enthalten werde.

Das Verwaltungshandeln soll offener und transparenter gestaltet werden. Deshalb möchte Schwarz-Grün die Erfahrungen des Bundes und anderer Länder mit den jeweiligen Informationsfreiheitsgesetzen auswerten und die Evaluation zur Basis einer eigenen Regelung machen. Vor diesem Hintergrund sei vor allem die Frage zu bewerten, ob die bereits beschlossenen einschlägigen Initiativen in der Praxis zu mehr Transparenz für Bürger über bestehende Informationsrechte hinaus geführt haben. Das Einreichen von Online-Petitionen soll ermöglicht werden.

Nicht fehlen darf ein Abschnitt zur Energiewende. Das größte Potenzial erneuerbarer Energien sehen die beiden Fraktionen demnach in der Windkraft. Zwei Prozent der Landesfläche sollen daher vorrangig für den Ausbau der Windenergie ausgewiesen werden, kommunale "Solidargemeinschaften" zur Akzeptanz beitragen.

Auch beim erforderlichen Netzausbau will Schwarz-Grün die Bedürfnisse der Bürger im Blick behalten. Eine Studie zur Leistungsfähigkeit der Verteilnetze soll "Grenzen und Anpassungsoptionen" zum Einspeisen der Erneuerbaren ermitteln. (kbe)