Frankfurter Gericht lehnt Anklage gegen Abofallenbetreiber ab

Nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt ist die gängige Abofallen-Masche strafrechtlich nicht zu beanstanden.

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Von
  • Holger Bleich

Nach Ansicht des Landgerichts (LG) Frankfurt ist die gängige Abofallen-Masche strafrechtlich nicht zu beanstanden. Die 27. Strafkammer des Gerichts wies eine entsprechende Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Frankfurt per Beschluss vom 5. März 2009 ab. Die Anklage hatte sich gegen Michael Burat, den ehemaligen "Director" der NetContent Ltd., sowie eine Katarina Dovcová, Geschäftsführerin der Nachfolgefirma Online Content Ltd., gerichtet. Beide Unternehmen betrieben und betreiben Abofallen wie Routenplaner-server.com, Vorlagen-Archiv.com oder Sudoku-Welt.com.

Die Staatsanwaltschaft hatte ungefähr 1000 Fälle vorgelegt, bei denen diese Unternehmen Preisangaben verschleiert haben sollen. Konkret bestand der Tatverdacht des gewerbsmäßigen Betrugs. Auf den Abofallenseiten war jeweils ein Gewinnspiel beworben, für das man seine Adresse hinterlassen sollte. Ein Sternchen verwies auf einen kleingedruckten Text am unteren Ende der Seite, der bei gängigen Bildschirmauflösungen nur durch Herunterscrollen zu lesen war. Erst dort befand sich der Hinweis darauf, dass man ein kostenpflichtiges Abo zur Nutzung der Site abschließt.

Die Richter der Strafkammer vermochten in dieser Gestaltung keine Täuschungsabsicht zu erkennen, "da die genannten Websites jeweils die Kostenpflichtigkeit – in welcher Form auch immer – anführen." Insgesamt spricht die Kammer dem durchschnittlichen Websurfer wesentlich mehr Eigenverantwortung zu als etwa die zivilrechtlichen Richterkollegen vom Oberlandesgericht, die Burat "arglistige Täuschung" attestierten.

Nach Meinung der Strafrichter ist es nicht erforderlich, "dass man bei Dienstleistungen – sei es im Internet oder auch im sonstigen Leben – auf den ersten Blick erkennen muss, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt". Bevor man irgendwo seine Postadresse eingebe, müsse man "die Website genauer als beim 'bloßen Surfen' zur Kenntnis nehmen", heißt es in der Begründung, die heise online vorliegt.

Auch der Einsatz von Sternchentexten ändert daran laut Kammer nichts, immerhin sei der Verbraucher damit allerorten konfrontiert. Mittlerweile sei es eben "keinesfalls unüblich oder überraschend, dass vertragsrelevante Informationen, auch hinsichtlich der Preisgestaltung, gerade nicht hervorgehoben angezeigt werden, sondern an anderer Stelle." Dass der Surfer zu dem Sternchentext scrollen musste, ändere daran nichts, die Option des Scrollens sei ja "klar sichtbar durch den Balken am rechten Bildschirmrand, es sei also deutlich, "dass noch 'etwas' nachfolgt".

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt bleibt laut Sprecherin Doris Möller-Scheu bei ihrer Bewertung der strafrechtlichen Relevanz und erwägt nun rechtliche Schritte gegen die Ablehnung der Anklage. Parallel führt sie in anderen Fällen Ermittlungen gegen die Gruppe um Burat, die jüngst in Hausdurchsuchungen mündeten. (hob)