Filesharing-Klage gegen Jammie Thomas wird neu verhandelt

Der zuständige Richter räumt Fehler in dem Verfahren gegen die Tauschbörsen-Nutzerin ein, die zu einer Geldstrafe von 222.000 US-Dollar verurteilt worden war.

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Die US-Amerikanerin Jammie Thomas, die in einem Prozess um Urheberrechtsverletzungen zu einer Geldstrafe von 222.000 US-Dollar verurteilt worden war, bekommt eine neue Chance. Richter Michael J. Davis vom Bundesbezirksgericht in US-Bundesstaat Minnesota ordnete eine Neuverhandlung der Filesharing-Klage der Musikindustrie an. Diese Entscheidung hatte sich kurz nach einer Anhörung zu dem Fall im August bereits angedeutet. Die Kläger können dagegen Berufung einlegen.

Das Verfahren gegen Jammie Thomas hatte weltweit Aufsehen erregt. Zum ersten Mal war es der US-Musikindustrie gelungen, eine Verurteilung wegen der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke über ein Filesharing-Netzwerk zu erreichen. Monate nach dem Urteil hatte Davis bereits einen "offensichtlichen Fehler" in seinen Anweisungen für die Geschworenen eingeräumt, dieser ist nun auch Teil seiner Begründung für die Entscheidung zur Neuverhandlung. Zudem sei die Schadensersatzforderung der Musikindustrie zu hoch, berichtet der Finanznachrichtendienst Bloomberg.

Richter Davis hatte in dem ersten Verfahren die Jury instruiert, dass die bloße Bereithaltung von Musikstücken im "Shared"-Ordner des Kazaa-Clients der Beklagten bereits einen Verstoß gegen das US-Copyright bedeute. An dieser Auslegung ist die gesamte vom US-Verband RIAA koordinierte Klagekampagne der Musikindustrie aufgehängt. Kritiker und mit den Verfahren beschäftigte Anwälte widersprechen dieser Interpretation des Gesetzes und verweisen auf Textstellen im Copyright. Ihrer Meinung nach verlange das Gesetz den Nachweis einer tatsächlich erfolgten Weitergabe des Materials an Dritte. Die RIAA könne in den Verfahren aber lediglich den Download durch von ihr autorisierte Ermittler nachweisen.

Davis sieht angesichts der hohen Schadenersatzforderungen an eine Privatperson einen Bedarf zur Überarbeitung des US-amerikanischen Urheberrechts, wie der Anwalt Ray Beckerman – der einige Klienten gegen die RIAA vertritt und nun selbst unter Beschuss steht – in seinem Weblog dokumentiert. Der Digital Millennium Copyright Act müsse erweitert werden, um Fälle wie jener der Jammie Thomas besser berücksichtigen zu können. Ihr Verhalten sei illegal, es sei weit verbreitet, doch habe sie nicht aus Profitstreben gehandelt. Bei der Nutzung von Tauschbörsen wie KaZaa stehe nicht ein möglicher Gewinn im Vordergrund wie bei gewerbemäßig handelnden "Piraten", die damit auch der Musikindustrie massiv schadeten, sondern der Zugriff auf frei verfügbare Musik. (anw)