Duzen problematisch: Gameforge legt Einspruch gegen BGH-Urteil ein

Die Computerspielindustrie meint, dass Richter mitunter wenig Bezug zu Computerspielen haben. Sie müssten wissen, dass lockere Formulierungen für Computerspiele üblich seien.

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Von
  • Dr. Andreas Lober

Duzen ist im E-Commerce problematisch, vor allem wenn lockere Formulierungen gewählt werden. Das ist die Quintessenz eines Urteils des Bundesgerichtshofs gegen Gameforge. Der Online-Spiele-Betreiber hat inzwischen nach eigenen Angaben Einspruch gegen das Urteil eingelegt. Auch wenn sich die Bedeutung des Urteils nicht auf den Bereich Online-Spiele beschränkt, stößt es bisher vor allem in der direkt betroffenen Branche auf Ablehnung.

Dr. Konstantin Bertram, Justiziar beim Bundesverband der Computerspielindustrie G.A.M.E., meint, die Argumentation des BGH sei nicht allein wegen ihrer konkreten rechtlichen Folgen bemerkenswert, sondern auch, weil sie deutlich mache, wie wenig Bezug Richter mitunter zu Computerspielen haben. "Jedem, der Computerspiele nicht nur vom Hörensagen kennt, ist klar, dass der beschriebene Sprachstil für dieses Medium generell kennzeichnend ist. Man muss schon recht unbedarft an das Thema herangehen, um anzunehmen, dass Computerspiele ihre Kernzielgruppe allgemein bei Kindern unter 14 Jahren fänden." Studien belegten, dass rund 85 Prozent aller Spieler von Computerspielen keine Kinder sind; das Durchschnittsalter liege bei rund 32 Jahren.

Diese Altersstruktur sei rechtlich von besonderer Bedeutung, weil das Gesetz nicht die "an jedermann" gerichtete werbende Ansprache verbietet, von der sich Kinder lediglich auch angesprochen fühlen könnten, sondern nur die gezielte Ansprache von Kindern. "Die Ansprache einer Zielgruppe, die zu 85 Prozent nicht aus Kindern besteht, ist aber geradezu der Lehrbuchfall einer an jedermann gerichteten Ansprache", meint Bertram. Die genannte Altersverteilung ist einer Studie im Auftrag des Bundesverbandes Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) entnommen, für die die GfK 25.000 Personen befragte. (anw)