Datenschutz-Verstoß: Frankreich verhängt Geldstrafe gegen Google

150.000 Euro muss der Internetkonzern in Frankreich zahlen, weil er trotz Aufforderung Regeln zum Umgang mit Nutzer-Informationen nicht geändert hat.

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Im Datenschutz-Streit mit Google hat die französische Aufsichtsbehörde CNIL eine Strafzahlung in Höhe von 150.000 Euro angeordnet. Das US-Unternehmen müsse zudem innerhalb von acht Tagen 48 Stunden lang eine Mitteilung zu der Entscheidung auf seiner französischen Website veröffentlichen, teilte die Behörde mit. Die Geldstrafe sei die höchste, die je von der Behörde verhängt worden sei.

Die CNIL hatte Google zuvor mehrfach aufgefordert, umstrittene Regeln zum Umgang mit Nutzer-Informationen zu ändern. Dies sollte mehr Transparenz und Wahlmöglichkeiten bringen. In Deutschland, Spanien, Großbritannien, Italien und den Niederlanden hat Google wegen der 2012 eingeführten Regeln ebenfalls Ärger. Vor kurzem hat die spanische Datenschutzbehörde AEPD gegen Google eine Geldstrafe von 900.000 Euro verhängt. Hamburgs Datenschutzbeauftrager Johannes Caspar hat im Juli 2013 ein Verwaltungsverfahren gegen den Konzern eingeleitet. Er könnte beispielsweise eine Anordnung erlassen, nach der Google seine Verarbeitungspraxis umstellen muss.

Hintergrund ist, dass Google Anfang März 2012 eine neue Datenschutzerklärung eingeführt hatte. Die Datenschützer stören sich daran, dass der Konzern persönliche Daten in unzulässiger Weise sammele, aus verschiedenen Diensten wie Google+, Picasa, Drive, Docs, Maps und anderen miteinander kombiniere und weiterverwende. Durch den großen Umfang der Dienste seien nahezu alle französischen Internetnutzer betroffen, teilte die CNIL mit.

Auch speichere Google Daten für unbestimmte Zeit und lösche sie nicht, wenn sie nicht mehr zu dem ursprünglichen Zweck benötigt würden. Zudem werde es den Bürgern erschwert und zuweilen unmöglich gemacht, gespeicherte Daten korrigieren oder löschen zu lassen. Bereits im Februar vergangenen Jahres hatten europäische Datenschutzbehörden beschlossen, Sanktionen zu ergreifen. (mit Material der dpa) / (anw)