FDP: Keine Sperre von Kinderporno-Seiten ohne gesetzliche Grundlage

"Für Eingriffe in Grundrechte, wie dem Fernmeldegeheimnis und der Meinungsfreiheit, ist eine gesetzliche Regelung nötig", betonte die FDP-Innenpolitikerin Gisela Piltz. Ein Vertrag mit den Providern reiche für eine Blockade nicht aus.

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  • dpa

Auch die FDP macht sich jetzt für ein Gesetz zur Sperrung kinderpornografischer Internetseiten stark. Für das Vorhaben von Familienministerin Ursula von der Leyen und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (beide CDU) müsse es eine gesetzliche Grundlage geben, forderte die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, in der Berliner Zeitung. "Für Eingriffe in Grundrechte, wie dem Fernmeldegeheimnis und der Meinungsfreiheit, ist eine gesetzliche Regelung nötig", sagte sie. Ein Vertrag mit den Providern reiche für eine Blockade nicht aus.

Die Provider – so von der Leyens Plan – sollen sich zunächst freiwillig in Verträgen mit dem Bundeskriminalamt dazu verpflichten, vom BKA ermittelte Seiten mit kinderpornografischem Inhalt zu sperren. Am 25. März will die Ministerin dann parallel dazu dem Kabinett Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung vorlegen, damit letztlich gleiche Regeln für alle gelten und nicht immer wieder neue Vereinbarungen mit neuen Anbietern getroffen werden müssen.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sieht "erhebliche verfassungsrechtliche Risiken" bei dem Vorschlag ihrer Kollegin. "Sperrmaßnahmen im Internet, egal zu welchem noch so berechtigten Zweck, betreffen Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger", schrieb sie jüngst in einem Brief an von der Leyen. Auch der Providerverband eco beharrt weiter auf einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, falls Websperren politisch allgemein gewünscht seien – einzelne große Provider wie die Telekom oder Vodafone wollen aber wohl eine freiwillige Vereinbarung mit von der Leyens Ministerium aushandeln.

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(dpa) / (jk)