Pay-TV: Brüssel leitet Kartelluntersuchung gegen Hollywood ein

Die EU-Kommission nimmt die Lizenzen unter die Lupe, mit denen die großen US-Filmstudios die alten Grenzen auf dem längst harmonisierten europäischen Markt aufrechterhalten.

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Zwei Welten prallen aufeinander: Brüsseler Bürokraten legen sich mit Hollywood an. Mit einem förmlichen Kartellverfahren will die EU-Kommission die Lizenzverträge prüfen, die große US-Studios mit europäischen Pay-TV-Anbietern wie Sky oder Canal+ schließen. Dabei geht es insbesondere um Bestimmungen, die EU-Bürger daran hindern, Pay-TV-Dienste grenzüberschreitend zu nutzen, teilte die Kommission am Montag in Brüssel mit. Doch die Kommission will die länderspezifische Lizenzierung der großen Filmstudios (20th Century Fox, Warner Bros., Sony Pictures, NBCUniversal, Paramount Pictures) nicht komplett abschaffen.

"Wir stellen weder die Möglichkeit in Frage, Lizenzen auf territorialer Basis zu erteilen, noch versuchen wir den Studios vorzuschreiben, ihre Rechte gesamteuropäisch zu vergeben", sagte der für den Wettbewerb zuständige EU-Kommissar Joaquín Almunia am Montag in Brüssel. Vielmehr gehe es um Lizenzbestimmungen, die zum Beispiel Kunden von Sky Deutschland verbieten, das Programm auch bei Aufenthalten im EU-Ausland uneingeschränkt sehen zu können – etwa über das Internetangebot des Senders.

Brüssel will den bisher üblichen absoluten Gebietsschutz aber zumindest etwas aufweichen – und könnte ihn damit effektiv unterlaufen. Die Kommission will solche Lizenzbestimmungen prüfen, die auch den passiven Vertrieb in anderen Lizenzgebieten ausschließen: Aktiv um Kunden werben dürfen die Sender im Ausland nicht. Aber die Kommission scheint der Ansicht zu sein, dass die Sender auch einem Kunden im Ausland ein Abo verkaufen dürfen sollen, wenn der das unbedingt will.

"Wir konzentrieren unsere Untersuchung auf Beschränkungen für den Vertrieb der Programme an Zuschauer in anderen Mitgliedsstaaten, die von sich aus nachfragen, oder an bestehende Abonnenten, die ins Ausland umziehen", erläutert Almunia. Das könnte "möglicherweise gegen das EU-Kartellrecht verstoßen". Im Klartext: Wenn ein deutscher Kunde im Urlaub sein Sky-Abo nutzen will oder er zuhause unbedingt den französischen Pay-TV-Sender Canal+ abonnieren möchte, sollte er das nach Ansicht der Kommission auf einem europäischen Binnenmarkt auch dürfen.

Mit der Untersuchung reagiert die Kommission auch auf ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs zu Pay-TV-Lizenzen für Sportveranstaltungen. Der EuGH hatte im Oktober 2011 den bei der Lizenzierung von Fußball-Übertragungsrechten üblichen absoluten Gebietsschutz für wettbewerbswidrig erklärt. Künstliche Preisunterschiede zwischen den abgeschotteten nationalen Märkten seien mit dem grundsätzlichen Ziel eines einheitlichen Binnenmarkts nicht vereinbar, lautete das Fazit der EU-Richter.

Hintergrund der EuGH-Entscheidung waren zwei Rechtsstreitigkeiten in Großbritannien. Findige Gastwirte hatten das Sky-Monopol auf der Insel mit Receiver und Decoder eines griechischen Pay-TV-Senders unterlaufen. Das hatte eine Klage des britischen Fußballverbands gegen die Wirte und die Hardware-Händler nach sich gezogen. Auch das zweite Verfahren lief gegen eine Wirtin, die in ihrem Pub Spiele mit der griechischen Smartcard gezeigt hatte. (Rechtssachen C-403/08, C-429/08). (vbr)