Apple vs. Samsung: 1:0 fĂĽr Apple, das Match geht weiter

Im zweiten Patentverfahren zwischen den beiden IT-Konzernen entschied die Richterin, Samsung habe ein Apple-Patent verletzt. Ein von Samsung vorgebrachtes wiederum erklärte sie für ungültig. Weitere Entscheidungen werden Geschworene treffen.

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Von
  • Christian Kirsch

Noch streiten sich Apple und Samsung um die Folgen ihres ersten Patentprozesses, in dem die Geschworenen Apple eine Milliarde US-Dollar Schadenersatz zusprachen. Gleichzeitig laufen die Vorbereitungen für das zweite Verfahren am Bundesbezirksgericht Nord-Kalifornien, in dem beide Parteien jeweils fünf Patente gegen die andere vorbringen. Ihm sitzt ebenfalls Richterin Lucy Koh vor. Sie hat Apple nun vor dem für März geplanten eigentlichen Prozessbeginn einen Teilerfolg beschert.

Kohs Entscheidung zufolge hat Samsung das US-Patent 8,074,172 seines Gegners klar verletzt, sodass die Geschworenen darüber nicht mehr zu entscheiden brauchen. Es beschreibt eine Methode samt grafischer Oberfläche zur automatischen Vervollständigung von Texteingaben. Schon bei der Beantragung musste Apple allerdings einige Hürden nehmen und den ursprünglichen Text mehrmals ändern. Seit 2013 läuft zudem das Verfahren 90/012,892 beim US-Patentamt auf Aufhebung des Schutzrechts. Die Lektüre der diesbezüglichen Dokumente dürfte die Gegner von Softwarepatenten jubilieren lassen: Es geht unter anderem darum, ob für die Anzeige der Vorschläge eine zweite Region auf dem Bildschirm dient und ob das Anhängen eines Leerzeichens beim Einfügen des gewählten Vorschlags eine hinreichende Erfindungshöhe hat.

Im selben Atemzug erklärte Koh Samsungs US-Patent 7,577,757 (Multimedia synchronization method and device) für ungültig: Es habe bei Beantragung dem Stand der Technik entsprochen, wie ihn das ältere Patent US7,587,446 beschrieb. Samsung kaufte sein Schutzrecht Mitte 2011 vom ursprünglichen Erfinder; fünf Monate vorher hatte Apple seine erste Patentklage gegen den südkoreanischen Konzern eingereicht.

Parallel zu den gerichtlichen Scharmützeln werden sich die Chefs der beiden Streithähne bis Ende Februar zu Verhandlungen treffen. Dazu hatte sie Richterin Koh verdonnert, die ein zweites aufwendiges und langwieriges Verfahren vermeiden möchte. Apple hat bereits angekündigt, es werde nur ein Patentabkommen mit dem Konkurrenten schließen, wenn dieser auf das Klonen von Apple-Produkten verzichte. Eine solche Regelung enthält auch seine Patentvereinbarung mit HTC. (ck)