Google Glass: US-Zoll holt Brillenträger wegen Piraterieverdacht aus Kino

Eine Stunde lang konnte ein Träger der Google Glass in einem US-Kino sitzen. Dann baten ihn Zollfahnder in einen Nebenraum und verhörten ihn ausführlich, ob er den Film mittels Datenbrille aufgenommen habe.

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Im US-Bundesstaat Ohio haben Zollbeamte einen Google-Glass-Träger aus einer Kinovorführung abgeführt und einige Stunden verhört. Er wurde verdächtigt, den Film mittels der Aufnahmefunktion seiner Datenbrille mitgeschnitten zu haben, wie die Lokalzeitung The Columbus Dispatch berichtet. Dem Bericht zufolge saß der Mann rund eine Stunde in der Vorführung des Films "Jack Ryan: Shadow Recruit", als er von einer Person angesprochen wurde, die sich als Zollfahnder vom Immigration and Customs Enforcement Department (ICE) auswies.

Der Glass-Träger wurde in einen Nebenraum geführt und dort offenbar rund zwei Stunden verhört, ob er den Film mittels seiner Brille aufgenommen habe. Er gab an, die Datenbrille sei mit Gläsern seiner Sehstärke versehen und während der Vorstellung abgeschaltet gewesen. Schließlich schlossen die Beamten auf seinen Vorschlag die Glass-Brille an einen Rechner an und konnten bei der Durchsuchung des Speichers nichts Verdächtiges finden. Ein Sprecher der ICE bestätigte den Vorfall gegenüber der Zeitung, machte aber keine Angaben, wie lange das Verhör gedauert habe.

Die ICE ist eine dem US-Heimatschutz zugeordnete Behörde und unter anderem auch mit der Bekämpfung von Piraterie und Produktfälschungen betraut. Alarmiert wurden die Fahnder dem Bericht zufolge von einem im Kino anwesenden Mitglied der MPAA, einem Lobbyverband großer US-Filmgesellschaften. Offenbar gab es in dem Kino bereits früher Probleme mit Filmpiraterie.

Ein Gerät zu tragen, das Videoaufnahmen machen könne, sei in einem Kino nicht angemessen, erklärte zudem ein Sprecher der US-Kette AMC, zu der das Kino gehört. Dem zu Unrecht verdächtigten Mann wurden als Entschädigung vier Kinokarten angeboten.

Insgesamt dürfte Googles Datenbrille, wenn sie denn einmal als fertiges Produkt auf den Markt kommt, für einigen Klärungsbedarf in verschiedenen Rechtsfragen sorgen. So sprach erst vergangene Woche ein US-Gericht eine Autofahrerin frei, die wegen Fahrens mit der Google Glass verwarnt worden war. (axk)