Bundesrat segnet Gesetz zur besseren Durchsetzung geistigen Eigentums ab

Mit dem Gesetz erhalten Rechteinhaber erstmals Auskunftsansprüche gegenüber Dritten, etwa Providern. Die TK-Branche warnt vor den Begehrlichkeiten der Rechteverwerter, die (im Gesetz nicht vorgesehene) Internetsperren für Urheberrechtsverletzer fordern.

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Der Bundesrat hat am heutigen Freitag das Gesetz (PDF-Datei) zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte abgesegnet. Rechteinhaber erhalten damit erstmals einen Auskunftsanspruch gegen an Rechtsverstößen unbeteiligte Dritte wie Internetprovider. So soll die Identität möglicher Rechtsverletzer etwa in Tauschbörsen einfacher aufgedeckt werden können. Über die Herausgabe von hinter einer IP-Adresse stehenden Nutzerdaten muss ein Richter entscheiden. Das Gesetz soll nun nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

In einem Entschließungsentwurf (PDF-Datei) des Bundesrats-Rechtsausschusses hatte der Ausschuss bedauert, dass wesentliche Änderungsvorschläge einer früheren Stellungnahme des Rechtsausschusses nicht in das Gesetz eingearbeitet wurden, und merkt an, dass die Rechtslage bei Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Verletzung von Immaterialgüterrechten "nicht befriedigend" sei. Der mit dem Gesetz geplante Auskunftsanspruch gegenüber unbeteiligten Dritten wie Diensteanbietern gehe bei Urheberrechtsverstößen im Internet "regelmäßig" ins Leere.

Auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) bedauert, dass die Änderungsvorschläge des Ausschusses nicht angenommen wurden. Dieser hatte sich für doppelten Schadenersatz bei Urheberrechtsverletzungen ausgesprochen, nun soll die Höhe des Schadenersatzes den gängigen Honoraren entsprechen. Der DJV befürchtet nun, dass sich am "Missbrauch des Urheberrechts" nichts ändern werde, heißt es in einer Mitteilung, "weil der einfache Schadenersatz keine abschreckende Wirkung entfaltet".

Mit dem Durchsetzungsgesetz sei ein gerade noch vertretbarer Kompromiss bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen gefunden worden, meint hingegen eine Reihe von Verbänden der Telekommunikationsbranche. Allerdings werde dieser durch die Rechteinhaber mit Forderungen nach einer erzwungenen Stilllegung von Internetzugängen als Reaktion auf mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen noch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes wieder infrage gestellt. Solche Internetsperren für Urheberrechtsverletzer lehnen die Verbände ab: "Dies würde nicht nur massive Grundrechtseingriffe bedeuten, sondern zugleich auch der wirtschaftlichen Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien Schaden zufügen", heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung des Verbands Deutscher Kabelnetzbetreiber (ANGA), des Bundesverbands Breitbandkommunikation, des Bundesverbands Digitale Wirtschaft, der Initiative Europäischer Netzbetreiber, des Verbands der deutschen Internetwirtschaft (eco) und des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM).

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(anw)